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IBM TotalStorage FAStT EXP700 Installationshandbuch Seite 95

Storage expansion unit
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und fällt in die alleinige Zuständigkeit der englischen Gerichte; und 5) in Griechen-
land, Israel, Italien, Portugal und Spanien werden sämtliche Rechtsansprüche aus
dieser Vereinbarung vor dem zuständigen Gericht in Athen, Tel Aviv, Mailand, Lissa-
bon und Madrid verhandelt.
DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN FÜR DIE ANGEGEBENEN LÄNDER:
DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH
Die IBM Gewährleistung für Maschinen: Der erste Satz im ersten Absatz dieses
Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Die Garantie für eine IBM Maschine umfasst die
Funktionalität einer Maschine bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
der Maschine mit ihren technischen Daten.
Folgende Absätze werden diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die Gewährleistung für Maschinen beträgt mindestens sechs Monate. Sind IBM
oder der Reseller nicht in der Lage, die IBM Maschine zu reparieren, können Sie
nach Ihrer Wahl die Herabsetzung des Preises entsprechend der Gebrauchs-
minderung der nicht reparierten Maschine oder die Rückgängigmachung des Vertra-
ges hinsichtlich der betroffenen Maschine verlangen und sich den bezahlten Kauf-
preis rückerstatten lassen.
Umfang der Garantieleistung: Der zweite Absatz trifft nicht zu.
Garantieservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Während des
Gewährleistungszeitraums übernimmt IBM die Kosten für den Hin- und Rücktrans-
port der Maschine, wenn sie bei der IBM repariert wird.
Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Die in diesem
Abschnitt genannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse entfallen bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit sowie bei zugesicherten Eigenschaften.
Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: IBM haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
ÄGYPTEN
Haftungsbeschränkung: Absatz 2 dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Die IBM
haftet für sonstige tatsächliche direkte Schäden bis zu dem Betrag, den Sie für die
betreffende Maschine bezahlt haben. Im Rahmen dieser Haftungsbeschränkung
umfasst der Begriff „Maschine" den Maschinencode und den lizenzierten internen
Code.
Anwendbarkeit für Lieferanten und Reseller (ungeändert).
FRANKREICH
Haftungsbeschränkung: Der zweite Satz des ersten Absatzes dieses Abschnitts
wird wie folgt ersetzt: Die IBM ist in solchen Fällen, unabhängig davon, aus wel-
chem Grund Sie Schadensersatz verlangen können, höchstens für folgenden Scha-
densersatz haftbar: (Unterziffern 1 und 2 unverändert) .
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Anhang C. Gewährleistungsinformationen

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