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IBM TotalStorage FAStT EXP700 Installationshandbuch Seite 93

Storage expansion unit
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JAPAN
Geltendes Recht: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Bei Zweifelsfällen in
Bezug auf diese Vereinbarung wird zunächst in gutem Glauben und in gegenseiti-
gem Vertrauen eine Lösung gesucht.
NEUSEELAND
Die IBM Gewährleistung für Maschinen: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Die in diesem Abschnitt beschriebene Garantieleistung gilt zusätzlich zu den
Ansprüchen, die der Kunde aus dem "Consumer Guarantees Act 1993" oder aus
sonstigen Gesetzen herleiten kann, soweit diese weder eingeschränkt noch ausge-
schlossen werden können. Der "Consumer Guarantees Act 1993" findet keine
Anwendung, wenn die Lieferungen der IBM für Geschäftszwecke, wie sie in diesem
Act definiert sind, verwendet werden.
Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Wenn die Maschi-
nen nicht für Geschäftszwecke, wie im "Consumer Guarantees Act 1993" definiert,
verwendet werden, gelten die Haftungseinschränkungen dieses Abschnitts nur inso-
weit, als sie im "Consumer Guarantees Act 1993" beschrieben sind.
VOLKSREPUBLIK CHINA
Geltendes Recht: Dieser Abschnitt wird wie folgt ersetzt: Sowohl Sie als auch IBM
sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung
kommen (sofern dies durch die Gesetzgebung des Landes nicht anders geregelt
ist), um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus
dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusam-
menhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unter-
schiedlicher Rechtsgrundlagen.
Bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder
damit in Zusammenhang stehen, wird zunächst versucht, diese einvernehmlich bei-
zulegen. Ist dies nicht möglich, haben Sie oder IBM das Recht, sich mit diesem
Rechtsstreit an die International Economic and Trade Arbitration Commission in
Peking (Volksrepublik China) zu wenden und zur Schlichtung nach den zum betref-
fenden Zeitpunkt geltenden Richtlinien zu unterbreiten. Das Schiedsgericht setzt
sich aus drei Schiedsrichtern zusammen. Die Sprachen des Schiedsgerichts sind
Englisch und Chinesisch. Der Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Par-
teien und wird im Rahmen der "Convention on the Recognition and Enforcement of
Foreign Arbitral Awards (1958)" angewendet.
Die unterlegene Partei übernimmt die Kosten für das Schiedsspruchverfahren,
sofern im Schiedsspruch keine andere Regelung getroffen wurde.
Für die Dauer des Schiedsspruchverfahrens bleibt diese Vereinbarung in Kraft, mit
Ausnahme des strittigen Teils, der im Schiedsspruchverfahren verhandelt wird.
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Anhang C. Gewährleistungsinformationen

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