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AX Quadbox HD 2400 Bedienungsanleitung Seite 142

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ständigen Quelltext, der benötigt wird, um das Werk zu erzeugen, es zu installieren, um (im
Falle eines ausführbaren Werks) den Objekt-Code auszuführen und um das Werk zu modifizieren,
einschließlich der Skripte zur Steuerung dieser Aktivitäten. Er schließt jedoch nicht die Systembib-
liotheken, allgemein einsetzbare Werkzeuge oder allgemein erhältliche freie Computerprogramme
mit ein, die in unmodifizierter Form verwendet werden, um die o.a. Tätigkeiten durchzuführen, die
aber nicht Teil des Werks sind. Zum Beispiel enthält der korrespondierende Quelltext die zum Pro-
grammquelltext gehörenden Schnittstellendefinitionsdateien sowie die Quelltexte von dynamisch
eingebundenen Bibliotheken und Unterprogrammen, auf die das Werk konstruktionsbedingt an-
gewiesen ist, beispielsweise durch komplexe Datenkommunikation oder Ablaufsteuerung zwischen
diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.
Der korrespondierende Quelltext braucht nichts zu enthalten, das der Anwender aus anderen
Teilen des korrespondierenden Quelltextes automatisch regenerieren kann.
Der korrespondierende Quelltext eines Werks in Quelltextform ist das Werk selbst.
2. Grundlegende Genehmigungen
Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden gewährt auf Grundlage des Urheberrechts an
dem Programm, und sie sind unwiderruflich, solange die festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Diese Lizenz erklärt ausdrücklich Ihr uneingeschränktes Recht zur Ausführung des unmodifizierten
Programms. Die beim Ausführen eines betroffenen Werks erzeugten Ausgabedaten fallen unter
diese Lizenz nur dann, wenn sie, in Anbetracht ihres Inhalts, ein betroffenes Werk darstellen. Diese
Lizenz erkennt Ihr im Urheberrecht vorgesehenes Recht auf angemessene Benutzung – oder seine
Entsprechung – an.
Sie dürfen betroffene Werke, die Sie nicht übertragen, uneingeschränkt erzeugen, ausführen und
propagieren, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen betroffene Werke an Dritte
übertragen für den einzigen Zweck, Modifikationen exklusiv für Sie durchzuführen oder Einrich-
tungen für Sie bereitzustellen, um diese Werke auszuführen, vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Bedin-
gungen dieser Lizenz für das Übertragen von Material, dessen Urheberrecht nicht bei Ihnen liegt.
Diejenigen, die auf diese Weise betroffene Werke für Sie anfertigen oder ausführen, müssen dies
ausschließlich in Ihrem Namen tun, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle und unter Bedingungen, die
ihnen verbieten, außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen weitere Kopien Ihres urheberrechtlich geschüt-
zten Materials anzufertigen.
Übertragung ist in jedem Fall ausschließlich unter den unten aufgeführten Bedingungen gestattet.
Unterlizensierung ist nicht gestattet, ist aber wegen §10 unnötig.
3. Schutz von Anwenderrechten vor Umgehungsverbotgesetzen
Kein betroffenes Werk darf als Teil eines wirksamen technischen Mechanismus' unter jedwedem
anwendbarem Recht betrachtet werden, das die Auflagen von Artikel 11 des am 20. Dezember 1996
verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags oder unter vergleichbaren Gesetzen, die die Umge-
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