Schädigung der Steuereinheit durch unsachgemäße Handhabung
Achten Sie auf eine korrekte Verwendung, um Störungen der Gelenkfunktion zu vermeiden. Vermeiden Sie
es, die Steuereinheit:
- zu öffnen und
- in Bereichen zu verwenden, in denen Funkwellen nicht erlaubt sind (z. B. Flugzeug).
Fragen Sie verantwortliches Personal vor Ort nach der Verwendung.
Wenden Sie sich bei auftretenden Problemen mit dem Systemgelenk und gegebenenfalls auftretenden
allergischen Reaktionen an eine qualifizierte Fachkraft für Orthopädietechnik oder an den Hersteller.
Die Kontaktdaten des Herstellers finden Sie auf der Rückseite dieser Gebrauchsanweisung.
2.
Verwendung
2.1
Verwendungszweck
Das automatisch-elektronische Systemknöchelgelenk von FIOR & GENTZ ist ausschließlich für die orthetische
Versorgung der unteren Extremität einzusetzen. Das Systemgelenk darf nur für den Bau einer AFO oder KAFO
eingesetzt werden. Jedes Systemgelenk beeinflusst die Funktion der Orthese und somit auch die Funktion des
Beins.
2.2
Indikation
Die Indikationen für die Versorgung mit einer Orthese der unteren Extremität sind Unsicherheiten, die zu
einem pathologischen Gangbild führen. Dies kann beispielsweise durch Lähmungen, strukturell bedingte
Fehlstellungen/Fehlfunktionen oder infolge von körperlichen Traumata und/oder Operationen verursacht
werden.
Entscheidend für die orthetische Versorgung sind die körperlichen Voraussetzungen des Patienten wie
Muskelstatus oder Aktivitätsgrad. Ein sicherer Umgang mit der Orthese muss gewährleistet sein. Eine
qualifizierte Fachkraft für Orthopädietechnik wählt die geeigneten Systemgelenke für die Orthese aus.
Alle Systemknöchelgelenke können zudem im Rahmen einer prothetischen Versorgung
von Patienten mit Teilfußamputationen eingesetzt werden. Hierfür wird die von einer
qualifizierten Fachkraft für Orthopädietechnik für den Patienten angefertigte Orthese
(Sonderanfertigung) mit einer Fußprothese kombiniert. Weiterführende Informationen sind
im Handbuch zu Teilfußamputationen (siehe QR-Code, Abb. 1) zu finden.
2.3
Kontraindikation
Das Systemgelenk ist nicht geeignet für Versorgungen, die nicht in Abschnitt 2.2 beschrieben wurden, wie
eine Versorgung der oberen Extremität oder eine Versorgung mit einer Prothese oder Orthoprothese, die nicht
lediglich einen Teil des Fußes betrifft, beispielsweise nach Amputationen von Beinsegmenten.
2.4
Qualifikation
Das Systemgelenk ist nur durch eine qualifizierte Fachkraft für Orthopädietechnik zu verbauen.
8
HINWEIS
Abb. 1