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ROBBE-Futaba ATTACK T2ER Bedienungsanleitung Seite 30

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b) Alle Einrichtungen der Funkanlage sind dauernd im vorschriftsmäßigen Zustand
zu halten. Mängel sind sofort zu beseitigen.
c)
Zur Prüfung der Anlagen, die aufgrund dieser Genehmigung errichtet, für den
Betrieb bereitgehalten oder betrieben werden, hat der Halter und Inhaber dieser
Genehmigung Beauftragten der Deutschen Bundespost das Betreten von
Grundstücken bzw. Räumen, auf bzw. in denen sich Funkanlagen zur
Fernsteuerung von Modellen befinden, zu den geschäftsüblichen Zeiten zu
gestatten oder diese Befugnis zu erwirken. Den Beauftragten der Deutschen
Bundespost sind dabei alle gewünschten Auskünfte über diese Anlagen zu
erteilen.
d) Beauftragten der Deutschen Bundespost und Polizeibeamten ist eine
Inaugenscheinnahme der unter diese Allgemeine Genehmigung fallenden
Funkanlagen auf Verlangen zu gestatten.
e) Der Halter einer solchen Funkanlage und Inhaber dieser Genehmigung ist ver-
pflichtet, jeder Änderung oder Ergänzung der Genehmigung unverzüglich nach-
zukommen und hierbei ggf. entstehende Kosten zu tragen.
f)
Der Aufforderung der Deutschen Bundespost, eine Funkanlage zur
Fernsteuerung von Modellen außer Betrieb zu setzen, muß der Halter und
Inhaber dieser Genehmigung ohne Verzug nachkommen. Wenn es die
Deutsche
Betriebseinstellung der Funkanlage oder Teile von ihr zu entfernen und nach
näherer Weisung zu verwahren.
g) Erlischt diese Genehmigung, so ist die Anordnung der Deutschen Bundespost
über die Beseitigung der Funkanlage zu befolgen.
5.
Diese "Allgemeine Genehmigung" kann insgesamt oder für einzelne
Funkanlagen zur Fernsteuerung von Modellen einem einzelnen Betreiber auch
durch die örtlich zuständige Oberpostdirektion widerrufen werden.
Ein Widerruf ist insbesondere dann zulässig, wenn die Auflagen der Genehmigung
nicht eingehalten werden. Anstatt die Genehmigung zu widerrufen, kann die
Deutsche Bundespost anordnen, daß bei Verstößen gegen die Auflagen die
Funkanlagen außer Betrieb zu setzen sind und erst bei Einhaltung der Auflagen wie-
der betrieben werden dürfen.
Die Deutsche Bundespost kann die Bedingungen und Auflagen der Genehmigung
jederzeit ergänzen oder ändern.
Bundespost
verlangt,
sind
währen
30
der
angeordneten

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Diese Anleitung auch für:

F 2210F 2211

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