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Vitocharge, Typ S230 Oder S400 (Bodenstehend); Bestimmungsgemäße Verwendung - Viessmann VITOVALOR 300-P Planungsanleitung

Mikro-kwk auf brennstoffzellen-basis mit integriertem gas-brennwertgerät
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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
Mindestabstände Wechselrichter
300
300
Mindestabstände Umschalteinrichtung
200
200
Transport, Verpackung und Lagerung von Batterien
Transport
Die Batterien im Stromspeicher sind Gefahrgut Klasse 9, Verpa-
ckungsgruppe II. Daher müssen für den Transport die gesetzlichen
Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. In Europa gilt hierfür
das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförde-
rung gefährlicher Güter auf der Straße, ADR".

Vitocharge, Typ S230 oder S400 (bodenstehend)

Modulare Stromspeichersysteme auf Li-Ionen-Basis für Netzparal-
lel-, Netzersatz- und Inselnetzbetrieb
3.13 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät darf bestimmungsgemäß nur in geschlossenen Heizungs-
systemen gemäß EN 12828 unter Berücksichtigung der zugehörigen
Montage-, Service- und Bedienungsanleitungen installiert und betrie-
ben werden. Es ist ausschließlich für die Erwärmung von Heizwas-
ser in Trinkwasserqualität und für Stromproduktion vorgesehen.
Die bestimmungsgemäße Verwendung setzt voraus, dass eine orts-
feste Installation in Verbindung mit anlagenspezifisch zugelassenen
Komponenten vorgenommen wurde.
Die gewerbliche oder industrielle Verwendung zu einem anderen
Zweck als zur Gebäudeheizung oder Trinkwassererwärmung gilt als
nicht bestimmungsgemäß.
VITOVALOR
Falls der Fachbetrieb die Batterien für die Montage zur Baustelle
transportiert, gelten verminderte Sicherheitsmaßnahmen („Handwer-
kerregel" gemäß ADR, Paragraph 1.1.3.c). Hierbei muss Folgendes
beachtet werden:
■ Die Batterien müssen ausreichend im Fahrzeug gesichert sein.
■ Eine Warnweste muss im Fahrzeug vorhanden sein.
Diese vereinfachten Sicherheitsmaßnahmen gelten nicht, falls die
500
Batterien ausgetauscht werden sollen oder die Batterien direkt beim
Hersteller abgeholt werden. In diesen Fällen muss der Transport
durch Personen mit Gefahrgutgenehmigung erfolgen, z. B. entspre-
chende Speditionen.
Hinweis
Für den Transport von Batterien empfehlen wir an einer Gefahrgut-
schulung durch ein zertifiziertes Schulungsunternehmen teilzuneh-
men. Geschulte Personen besitzen die Kompetenz Gefahrgut sicher
zu transportieren und dürfen die Gefahrgutpapiere selbst ausstellen.
Verpackung
Die Verpackung der Batterien ist herstellerseitig wie folgt gekenn-
zeichnet:
■ Aufkleber „Nicht stapelbar": Keine Größenanforderungen
■ Symbol „Gefahrgutklasse 9" seitlich angebracht/aufgedruckt: Sei-
tenlänge min. 100 mm
■ Schriftzug „UN 3480" auf der gleichen Seite angebracht wie Sym-
bol „Gefahrgutklasse 9": Keine Größenanforderungen
448
Alle Verpackungen müssen diese Kennzeichnung aufweisen, auch
falls die Batterien umgepackt werden.
Lagerung
Neben den beiliegenden Hinweisen der VdS Schadenverhütung
GmbH empfehlen wir für die Lagerung folgende Anforderungen zu
beachten:
■ Die Umgebungstemperatur liegt dauerhaft unter 30 °C.
■ Der Abstand zu entzündlichen Gegenständen ist größer als 2 m.
■ Bodennahe Lagerung in Regalen erleichtert das Löschen im
Brandfall.
■ Feuerlöscher (ABC-Pulver, Klasse D, Schaum- oder CO
befindet sich in Reichweite.
Planungshinweise siehe separate Planungsanleitung „Vito-
charge"
Darüber hinausgehende Verwendung ist vom Hersteller fallweise
freizugeben.
Fehlgebrauch des Geräts bzw. unsachgemäße Bedienung (z.B.
durch Öffnen des Geräts durch den Anlagenbetreiber) ist untersagt
und führt zum Haftungsausschluss. Fehlgebrauch liegt auch vor,
wenn Komponenten des Heizungssystems in ihrer bestimmungsge-
mäßen Funktion verändert werden (z.B. durch Verschließen der
Abgas- und Zuluftwege).
3
-Löscher)
2
VIESMANN
73

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