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Abgas-Sicherheitstemperaturbegrenzer; Blitzschutz - Viessmann VITOVALOR 300-P Planungsanleitung

Mikro-kwk auf brennstoffzellen-basis mit integriertem gas-brennwertgerät
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Planungshinweise
Für die gemeinsam mit Vitovalor 300-P geprüften Abgas-Zuluftsys-
teme entfällt die Dichtheitsprüfung (Überdruckprüfung) durch den
Bezirksschornsteinfegermeister bei der Inbetriebnahme.
In diesem Fall empfehlen wir, dass der Heizungsfachbetrieb bei der
Inbetriebnahme der Anlage eine vereinfachte Dichtheitsprüfung
durchführt. Dafür ist es ausreichend, die CO
Verbrennungsluft im Ringspalt der AZ-Leitung zu messen. Die
Abgasleitung gilt als ausreichend dicht, wenn sich keine höhere
CO
-Konzentration in der Verbrennungsluft als 0,2 % oder keine klei-
2
nere O
-Konzentration als 20,6 % ergibt.
2
Falls höhere CO
- oder niedrigere O
2
die Abgasanlage durch eine Druckprüfung auf Dichtheit zu prüfen.
In Verbindung mit dem konzentrischen Doppelrohr (AZ-System) wird
an keiner Stelle von Vitovalor 300-P und des AZ-Systems eine Ober-
flächentemperatur von 85 °C überschritten. Abstände zu brennbaren
Bauteilen gemäß CEN/TR 1749 müssen daher nicht eingehalten
werden.
Die Verbindungsleitungen (horizontale Verlegung) müssen mit min.
3° Gefälle zum Heizkessel verlegt werden. Wir empfehlen zur
Abstützung/Abhängung der Verbindungsleitung den Einsatz von
3
Befestigungsschellen in einem Abstand von ca. 1 m.

Abgas-Sicherheitstemperaturbegrenzer

Gemäß CE-Zertifizierung nach DIN EN 14471 ist die Abgasleitung
aus Kunststoff (PPS) bis zu einer max. Abgastemperatur von 120 °C
(Typ B) einsetzbar.
Durch geräteinterne Maßnahmen ist sichergestellt, dass eine Abgas-
temperatur von 90 °C nicht überschritten wird.

Blitzschutz

Falls eine Blitzschutzanlage installiert ist, muss auch eine metalli-
sche Abgasanlage mit in den Blitzschutz einbezogen werden.
VIESMANN
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(Fortsetzung)
-Konzentration in der
2
-Werte gemessen werden, ist
2
Das AZ-System ist nach DIN EN 14471 CE-zertifiziert und zugelas-
sen: Siehe Seite 47.
Durch die Kesselverkleidung besteht ein zum Raum hin dicht abge-
schlossenes System. Eventuelle Undichtheiten durch austretendes
Abgas werden über die Verbrennungsluft zurückgeführt, so dass
keine Abgase in den Aufenthaltsraum austreten können.
Nach CEN/TR 1749 müssen Abgasleitungen, die Geschosse über-
brücken, in einem Schacht mit einer Feuerwiderstandsdauer von
min. 90 min und bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2
von min. 30 min geführt werden.
Bis zum Schornstein oder Schacht erfolgt die Abgas-/Zuluftführung
in einem AZ-Rohr. Im Schornstein oder Schacht wird die Abgaslei-
tung bis über das Dach geführt.
Falls kein entsprechender Schacht vorhanden ist, kann die Abgaslei-
tung auch durch einen nachträglich einbaubaren Schacht bis zum
Dach geführt werden. Für diesen Schacht ist ein bauaufsichtliches
Prüfzeugnis oder eine CE-Zertifizierung entsprechend der Schacht-
bauweise erforderlich. Der Schacht muss den Feuerwiderstands-
klassen L30 oder L90 entsprechen.
Ein Abgas-Sicherheitstemperaturbegrenzer ist daher nicht erforder-
lich.
VITOVALOR

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