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Anhang: Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (Dibt); Appendix: General Building Authority Approval (Dibt); Allgemeine Bestimmungen - Metasys Eco Ii+ Gebrauchsanweisung

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Anhang: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (DIBT)

Anhang: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (DIBT)
Anhang: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (DIBT)
Die hier abgebildete Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit der Zulassungsnummer Z-64.3-26 hat eine Geltungsdauer vom 15. März 2023 bis 15. März 2028.
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Appendix: General building authority approval (DIBT)

The general building approval shown here with the approval number Z-64.3-26 is valid from 15 March 2023 to 15 March 2028.
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Z-64.3-26
METASYS Medizintechnik GmbH
Florianistraße 3
6063 Rum/Innsbruck
ÖSTERREICH
Amalgamabscheider ECO II und ECO II+
Der oben genannte Regelungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich
zugelassen/genehmigt.
Dieser Bescheid umfasst sechs Seiten und 16 Anlagen.
Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung ersetzt die allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-64.3-26 vom 17. September 2020,
verlängert durch Bescheid vom 23. Februar 2021.
22
15.03.2023
II 32-1.64.3-1/10-4
15. März 2023
15. März 2028
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/
Allgemeine Bauartgenehmigung
Nr. Z-64.3-26
I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1
Mit diesem Bescheid ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Regelungsgegen-
standes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen.
2
Dieser Bescheid ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorge-
schriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen.
3
Dieser Bescheid wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte,
erteilt.
4
Dem Verwender bzw. Anwender des Regelungsgegenstandes sind, unbeschadet weiter
gehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", Kopien dieses Bescheides zur
Verfügung zu stellen. Zudem ist der Verwender bzw. Anwender des Regelungsgegenstandes
darauf hinzuweisen, dass dieser Bescheid an der Verwendungs- bzw. Anwendungsstelle vor-
liegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden ebenfalls Kopien zur Verfügung
zu stellen.
5
Dieser Bescheid darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffent-
lichung bedarf der Zustimmung des Deutschen Instituts für Bautechnik. Texte und Zeich-
nungen von Werbeschriften dürfen diesem Bescheid nicht widersprechen, Übersetzungen
müssen den Hinweis "Vom Deutschen Institut für Bautechnik nicht geprüfte Übersetzung der
deutschen Originalfassung" enthalten.
6
Dieser Bescheid wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen können nachträglich ergänzt und
geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern.
7
Dieser Bescheid bezieht sich auf die von dem Antragsteller gemachten Angaben und
vorgelegten Dokumente. Eine Änderung dieser Grundlagen wird von diesem Bescheid nicht
erfasst und ist dem Deutschen Institut für Bautechnik unverzüglich offenzulegen.
Z9063.23
Seite 2 von 6 | 15. März 2023
1.64.3-1/10-4
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