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Entsorgung Des Vollen Amalgamabscheiders; Entsorgung Mit Ecotransform; Bestellnummern; Garantiebestimmungen - Metasys Eco Ii+ Gebrauchsanweisung

Verfügbare Sprachen

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DE - Gebrauchsanweisung
4.5

Entsorgung des vollen Amalgamabscheiders

Kontaminationsrisiko:
Zur Vermeidung von Infektionen eine persönliche Schutzausrüstung (Hand, Au-
gen- und Mund-Nasen-Schutz) tragen und das Gerät desinfizieren und reinigen!
Kontakt mit dem Inhalt des Amalgamabscheiders vermeiden!
Entsorgungsbestätigungen sind nach Landesrecht aufzubewahren!

Entsorgung mit ECOTRANSFORM

Den ordnungsgemäß verschlossenen Amalgamabscheider in die zwei Styropor-
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Halbschalen einlegen.
Den Amalgamabscheider mit den Styroporschalen in den Transportkarton (mit
Postzulassung) geben und verschließen.
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Paket mittels beiliegendem Rücksendeetikett versandfertig machen und METASYS logistics
& collection GmbH zuführen.
5.

Bestellnummern

101000022
zentraler Mehrplatz-Amalgamabscheider ECO II+ International, Einführset
101000023
zentraler Mehrplatz-Amalgamabscheider ECO II+ D Deutschland, Einführset
101000024
zentraler Mehrplatz-Amalgamabscheider ECO II+ Tandem D Deutschland, Einführset
EXCOM hybrid A2 - ECO II+ 2-Platz, 230V, mit ECO II+, 1.1 kW, 180 mbar,
104000012
anschlussfertig
EXCOM hybrid A5 - ECO II+ Tandem 3-5-Platz, 230V, mit ECO II+ Tandem, 1.5 kW,
104000014
180 mbar, anschlussf.
EXCOM hybrid A5 - ECO II+ Tandem 3-5-Platz, 400V, mit ECO II+ Tandem, 1.5 kW,
104000015
180 mbar, anschlussf.
EXCOM hybrid A2 - ECO II+ D 2-Platz, 230V, mit ECO II+ D, 1.1 kW, 180 mbar,
104000013
anschlussf., Deutschl.
EXCOM hybrid A5 - ECO II+ Tandem D 3-5-Platz, 230V, 1.5 kW, mit ECO II+ Tandem
104000016
D, Deutschl.
EXCOM hybrid A5 - ECO II+ Tandem D 3-5-Platz, 400V, 1.5 kW, mit ECO II+ Tandem
104000017
D, Deutschl.
104000011
EXCOM hybrid A1 - ECO II+ 1-2 Platz, 230V, 0.94 kW, 180 mbar, anschlussfertig
120000630
Abdeckung ECO II+ / ECO Air, inkl. Anschlussadapter
120000631
Expansionsbehälter ECO II+ D / ECO II+ Tandem D
6.

Garantiebestimmungen

METASYS gewährt für bestimmte Produkte eine Garantie von 12-36 Monaten (Garantiedauer pro-
duktabhängig entsprechend der Angaben in der geltenden Preisliste).
Die Garantie umfasst sämtliche Materialfehler, welche die Funktion des Geräts mehr als nur gering-
fügig beeinträchtigen. Von der Garantiepflicht ausgenommen sind Schäden, die durch falsche oder
unsachgemäße Handhabung sowie normalen Verschleiß entstehen. Die Garantie bezieht sich zudem
nicht auf den Austausch des Amalgam-Sammelbehälters sowie nicht auf leicht zerbrechliche Teile wie
Glas, Kunststoff, Schläuche, Filter, Kondensatfilter oder Membranen. Ausgenommen von der Garan-
tieleistung sind eventuell anfallende Arbeits- und Anfahrtszeiten.
Um die Gültigkeit der Garantie festzusetzen, ist nach ordnungsgemäßer Montage die dem Gerät
beigefügte Montagemeldung unverzüglich an METASYS zu retournieren. In diesem Fall beginnt die
Garantiefrist mit Inbetriebnahme. Bei Einbau ohne Montagemeldung an METASYS erlischt jeglicher
Garantieanspruch. Einbau und Einsendung der Montagemeldung müssen innerhalb von 24 Monaten
erfolgen, und zwar ab Datum des Verkaufs durch METASYS.
Jedwede Garantieansprüche des Kunden erlöschen ferner, falls nur einer der folgenden Umstände
eintritt, unabhängig davon, ob die Umstände beim Kunden von METASYS oder einem späteren Eigen-
tümer oder Betreiber eintreten:
• Nicht-ordnungsgemäßer Einbau, Betrieb, Wartung oder Transport des Gerätes. Bei notwendigen
Rücktransporten von METASYS Teilen muss die METASYS Original verpackung verwendet werden.
Bevor das zu transportierende METASYS-Gerät verpackt wird, ist es zu reinigen und desinfizieren.
Mögliche Öffnungen, wo Rest-Flüssig keiten austreten könnten, sind zu verschließen.
• Einbau und Einsendung der Montagemeldung erfolgen nicht innerhalb des vorgenannten Zeitraums
von 24 Monaten.
• Nicht-Übermittlung der Montagemeldung an METASYS.
• Einbau und Verwendung von nicht originalen METASYS Teilen.
• Einbau des Gerätes durch Personal, das weder von METASYS geschult noch autorisiert ist.
• Eintritt eines Schadens durch unsachgemäße Behandlung und Betrieb oder Verwenden von nicht
zugelassenem Reinigungs- und Desinfektionsmaterial, Verletzung der Vorschriften der Betriebs-
anleitung.
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• Durchführung von Reparaturen durch nicht zugelassene Werkstätten oder nicht zugelassenes Per-
sonal.
• Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle. Die Wartungen müssen 11-12 / 23-24 /
35-36 Monate nach Einbau des entsprechenden METASYS Teils erfolgen.
• Fehlende Eintragung über den Einbau sowie die vorgeschriebenen Servicierungen durch von ME-
TASYS geschulten Technikern im Gerätedokument
• Unterlassung der zumutbaren sofortigen Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden bei Auftritt
einer Störung.
• Übermittlung von Geräten oder Geräteteilen an METASYS ohne ordnungsgemäße Begleitpapiere,
insbesondere ohne Fehlerbeschreibung oder Faktura über den Erwerb des Gerätes.
• Fehlende Übermittlung von visuellem Bildmaterial (Foto, Videoclip...) des zu beanstandenden ME-
TASYS Teils, zur Einbausituation sowie der Einbauumgebung des Teils.
METASYS behält sich das Recht vor, bei der Geltendmachung von Garantieansprüchen das mit dem
Gerät ausgelieferte Gerätedokument zur Überprüfung von Wartungsintervallen anzufordern. Die Ab-
wicklung der Garantieansprüche erfolgt ausschließlich nach folgendem Modus:
Bei Störungen sind die Geräte von autorisierten Technikern zu öffnen, das betroffene Bauteil ist zu
übernehmen und ungeöffnet und gereinigt an METASYS zu übermitteln. Der Kunde sendet das be-
anstandete Gerät bzw. Bauteil auf eigene Kosten an METASYS. METASYS überprüft, ob ein Ga-
rantiefall vorliegt. METASYS setzt das Gerät bzw. Bauteil instand, sofern dies wirtschaftlich ist. Der
Kunde ersetzt die auf die Instandsetzung anfallenden Kosten, nicht jedoch die von der Garantie um-
fassten Ersatzteile. Die Zusendung des Gerätes bzw. Bauteils an METASYS stellt in jedem Falle
einen Reparaturauftrag an METASYS dar. Für Kostenvoranschläge für Reparaturen von retournierten
Geräten wird eine Bearbeitungsgebühr* verrechnet, wenn die Garantiezeit abgelaufen ist oder kein
Garantiefall vorliegt. Für reine Produktprüfungen der eingegangenen Waren kann eine Prüfpauschale*
verrechnet werden. Bei Sendung des Gerätes bzw. Bauteiles an METASYS ist in jedem Fall eine
Fehlerbeschreibung mit allen wichtigen Informationen der Geräte mitzuschicken. Der METASYS-Kun-
de darf Vorleistungen nur in Absprache mit METASYS erbringen. Es ist immer nur der betroffene
Bauteil einzusenden (kleinstmögliche Einheit). Sofern bei METASYS ohne technische Notwendigkeit
verschmutzte intakte Teile eingesandt werden, ist METASYS berechtigt, diese ohne gesonderte Ver-
gütung zu vernichten. Der dem vernichteten Teil entsprechende Neuteil ist nur gegen gesonderte
Bestellung und gegen Rechnung auszuliefern. METASYS hat in jedem Fall das Recht, nach seiner
Wahl die Garantie durch Gutschrift oder Retournierung von Neuteilen abzuwickeln, ohne eine Instand-
setzung durchzuführen. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Gang. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit jener
für das ursprünglich gelieferte Gerät. Der Kunde von METASYS verpflichtet sich, die Bedingungen
betreffend die Garantieabwicklung seinem Kunden zur Kenntnis zu bringen. Die gesetzlichen Gewähr-
leistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
* Die aktuellen Garantiebedingungen und Gebühren sind der gültigen METASYS Preisliste zu ent-
nehmen.
Druck- und Satzfehler vorbehalten!
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