4. Bedienung
4.1 Vorbemerkung
4.2 Funktionskontrolle
Es muss ausdrücklich betont werden, dass im Gegen-
satz zu überholten Vorstellungen nicht erst nach dem
Einsetzen bzw. nach dem sicheren Erkennen eines
Atemstillstandes beatmet werden muss, sondern bereits
zu einem Zeitpunkt, an dem unterschiedliche Anzei-
chen wie:
•
Zyanose und/oder
•
sichtbar verminderte Atembewegungen und/oder
•
eine zu geringe Atemfrequenz und/oder
•
ein abgeschwächtes Atemgeräusch und/oder
•
ein abgeschwächter Atemstoss
auf eine Iebensbedrohliche Einschränkung der Spontan-
atmung hinweisen. Bei diesem Vorgehen sind alle For-
men der Hypoventilation, Totraumatmung und finale
Schnappatmung eingeschlossen.
Die Funktionstüchtigkeit des COMBIBAG-Beatmungs-
beutels soll vor jedem Gebrauch vorgenommen wer-
den und kann innerhalb weniger Sekunden anhand
folgender Schritte überprüft werden:
•
Bei Kompression des Beutels mit der rechten Hand
strömt das entsprechende Volumen unabhängig
von der Stellung des Sicherheitsventils deutlich fühl-
bar und hörbar in die das Patientenventil umfassen-
de linke Hand.
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Bedienung