4
Aufstellort
4
Aufstellort
4.1
Vorschriften zum Aufstellort
▶ DVGW-TRGI und für Flüssiggasgeräte die TRF in der jeweils neuesten
Fassung beachten.
▶ Länderspezifische Bestimmungen beachten.
4.2
Hinweise zum Aufstellort
• Das Gerät kann auf dem Boden oder auf dem Dach aufgestellt
werden.
• Das Gerät benötigt keine Schutzeinrichtungen gegen Witterungs-
einflüsse.
• Das Gerät darf nicht in Innenräumen installiert werden.
• Für Wartungen einen Laufsteg um das Gerät anlegen.
• Während des Betriebs kann es zur Bildung von Kondensat aus der
Luftfeuchtigkeit oder während eines Abtauzyklus des Verdampfers
zur Bildung von Abtauwasser kommen. Das Abtauwasser kann bei
Bedarf einem Abfluss zugeführt werden.
• Der an der Geräteoberseite austretende Luftstrom und das Abgas
müssen ungehindert abziehen können. Der Abzug darf nicht durch
Überbauten (überstehende Dächer/ Vordächer, Balkone) oder Bäu-
me eingeschränkt werden.
• Das Gerät darf nicht in der Nähe von Schornsteinen, Kaminen oder
Ähnlichem installiert werden. Damit wird vermieden, dass ver-
unreinigte Luft durch das Außenluftgebläse angesaugt werden kann.
• Das Abgasrohr darf sich nicht in unmittelbarer Nähe von Außenluft-
einlässen eines Gebäudes befinden.
• Wenn das Gerät in der Nähe von Gebäuden installiert wird, sicher-
stellen, dass das Gerät nicht in der Tropf-Falllinie von Regenrinnen
oder Ähnlichem aufgestellt wird.
4.3
Zusätzliche Hinweise bei Aufstellung des Geräts auf
dem Dach
• Die Gebäudestruktur muss das Gerätegewicht sowie das Gewicht
des Aufstellsockels tragen können.
• Schwingungsentkoppler (elastische Verbindungsstücke, Zubehör)
zwischen dem Gerät und den Heizungsanschlüssen sowie dem Gas-
anschluss zur Vermeidung von Resonanzen einbauen.
• Schwingungsdämpfer unter dem Gerät zur Vermeidung von Vibra-
tionsübertragung einbauen.
• Das Gerät nicht direkt über Ruhezonen oder Bereichen installieren, in
denen Ruhe benötigt wird (z. B. Konferenzräume, Schlafzimmer).
• Für Servicezwecke für einen sicheren Zugang zum Gerät sorgen.
Schutzvorrichtungen, Absturzsicherungen oder Geländer ent-
sprechend den Sicherheitsvorschriften anbringen.
10
4.4
Verbrennungs- und Umgebungsluft
Zur Vermeidung von Korrosion muss die Verbrennungs- und Um-
gebungsluft frei von aggressiven Stoffen sein.
Als korrosionsfördernd gelten Halogen-Kohlenwasserstoffe, die Chlor-
oder Fluorverbindungen enthalten. Diese Stoffe können z. B. in
Lösungsmitteln, Farben, Klebstoffen, Treibgasen und Haushalts-
reinigern enthalten sein. Gerät nicht in der Nähe von Quellen aufstellen,
die die Luft verunreinigen
Industrielle Quellen
Chemische Reinigungen Trichlorethylen, Tetrachlorethylen,
fluorierte Kohlenwasserstoffe
Entfettungsbäder
Perchlorethylen, Trichlorethylen,
Methylchloroform
Druckereien
Trichlorethylen
Friseurläden
Sprühdosentreibmittel, fluor- und chlor-
haltige Kohlenwasserstoffe (Frigen)
Quellen im Haushalt
Reinigungs- und Entfet-
Perchlorethylen, Methylchloroform,
tungsmittel
Trichlorethylen, Methylenchlorid,
Tetrachlorkohlenstoff, Salzsäure
Hobbyräume
Lösungsmittel und Ver-
Verschiedene chlorierte Kohlenwasser-
dünner
stoffe
Sprühdosen
Chlorfluorierte Kohlenwasserstoffe
(Frigene)
Tab. 3
Korrosionsförderende Stoffe
4.5
Umgebung des Geräts
▶ Keine leicht entflammbaren Materialien (Papier, Verdünnung, Farben
usw.) in der Nähe des Geräts lagern.
▶ Geräteseiten mit Gas- und Wasseranschlüssen frei von Anbauten hal-
ten.
▶ Luftraum über dem Gerät frei halten.
4.6
Abgaskondensat ableiten
Unbehandeltes Abgaskondensat darf nicht in das Grundwasser gelan-
gen, sondern muss einer öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wer-
den.
Logatherm – 6720830631 (2023/02)