Standortauswahl
Spezialfall: Deckenunterzüge
< 36 m
2
RWM
RM
RWM
RM
RWM
RM
RWM
RM
Spezialfall: Galerien und Podeste
> 2 m
• Für Deckenunterzüge > 0,2 m und
einer Gesamtfläche von < 36 m
erfolgt die Montage in der Raummitte
wahlweise auf dem Unterzug oder dem
Deckenfeld.
• Für Deckenunterzüge > 0,2 m und einer
Gesamtfläche von > 36 m
erfolgt die
2
Montage mittig auf jedem Deckenfeld
und nicht auf den Unterzügen
• Bei Galerien und Podesten mit einer
Länge und Breite von > 2 m und einer
Gesamtfläche von > 16 m
erfolgt die
2
Montage eines zusätzlichen Rauchwarn-
melders mittig auf der Fläche.
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Spezialfall: Dachschrägen
2
> 20°
Spezialfall: Teilweise Dachschrägen
> 1 m
RM
RWM
> 20°
Wo der Rauchwarnmelder nicht installiert werden sollte
• im Freien (Einsatz nur in geschlossenen Räumen);
• in Räumen, in denen durch Dämpfe, erhöhte Luftfeuchtigkeit oder Abgase Fehl-
alarme ausgelöst werden können, z. B. in Küchen, Badezimmern oder Garagen
• neben einem Luftabzug oder ähnlichen Lüftungsöffnungen (Zugluft);
• in Bereichen, in denen die Temperatur unter 0 °C fallen oder über 45 °C
steigen kann.
Standortauswahl
• Für Schrägen mit einem Neigungswinkel
< 20° gibt es keine Sonderregelung.
• Bei Dachschrägen über > 20° erfolgt
die Montage mit einem Abstand von
0,5 - 1 m vom höchsten Punkt.
• Teilweise Dachschrägen mit einer
horizontalen Deckenfläche mit einer
Breite von < 1 m sind wie Dachschrägen
zu behandeln.
• Bei teilweiser Dachschräge mit einer
horizontalen Deckenfläche mit einer
Breite von > 1 m erfolgt die Montage
mittig an der horizontalen Fläche.
– 11 –
DE