Pflege und Wartung
• Verstaubte Melder müssen gereinigt werden. Staubablagerungen in
den Luftschlitzen des Melders können abgesaugt werden.
• Falls erforderlich, kann der Staub mit einem Pinsel entfernt werden.
• Die Oberfläche kann mittels eines leicht mit Seifenlauge angefeuch-
teten Tuches gereinigt werden.
• Achten Sie darauf, dass kein Wasser in das Geräteinnere gelangt!
Gerät nicht in der Spülmaschine reinigen!
• Benutzen Sie keine scharfen, spitzen, scheuernden,
ätzende Reinigungsmittel, Chemikalien oder harte Bürsten!
Wartung
• Die elektronischen Bauteile jedes Rauchwarnmelders sind Alterungs-
prozessen unterworfen. Zudem verschmutzen Insektenschutzgitter
und Rauchmesskammer unweigerlich im Laufe der Zeit.
• Lebensdauer des Gerätes: Der Rauchwarnmelder ist spätestens
10 Jahre + 6 Monate nach Produktionsdatum zu ersetzen.
Gewährleistung
ABUS Produkte sind mit größter Sorgfalt konzipiert, hergestellt und nach geltenden
Vorschriften geprüft. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Mängel,
die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Falls nachweislich
ein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt, wird das Produkt nach Ermessen von
ABUS repariert oder ersetzt. Die Gewährleistung endet in diesen Fällen mit dem
Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungslaufzeit. Weitergehende Ansprüche sind
ausdrücklich ausgeschlossen.
ABUS haftet nicht für Mängel und Schäden, die durch äußere Einwirkungen (z.B.
Transport, Gewalteinwirkung), unsachgemäße Bedienung, normalen Verschleiß
und Nichtbeachtung dieser Anleitung entstanden sind. Bei Geltendmachung eines
Gewährleistungsanspruchs ist dem zu beanstandenden Produkt der originale Kauf-
beleg mit Kaufdatum und eine kurze schriftliche Fehlerbeschreibung beizufügen.
Gewährleistung
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Entsorgung
Entsorgung
Dieses Produkt enthält wertvolle Rohstoffe. Entsorgen Sie das Produkt am Ende
seiner Lebensdauer gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Elektro-
geräte, Akkus und Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die
Entsorgung muss gemäß Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
(WEEE) bzw. gemäß Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie
Altbatterien und Altakkumulatoren erfolgen. Batterien müssen vor der Entsorgung
aus den Elektrogeräten entfernt und separat der Entsorgung zugeführt werden.
Entsorgen Sie die Verpackung sortenrein. Geben Sie Pappe und Karton zum Altpa-
pier, Folien und Kunststoffteile in die Wertstoff-Sammlung.
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die für die Entsorgung zuständige kommu-
nale Behörde. Informationen zu Rücknahmestellen für Ihre Altgeräte erhalten Sie
z.B. bei der örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, den örtlichen Entsorgungs-
unternehmen oder bei Ihrem Fachhändler.
Leistungserklärung 2019RWM165
Dieser Rauchwarnmelder ist nach Verordnung EU 305/2011 als Bauprodukt geprüft
und zertifiziert. Die Produktion wird durch regelmäßige und unabhängige Kontrollen
auf unveränderte Einhaltung der gesetzlichen und normativen Vorgaben überwacht.
Die Leistungserklärung finden Sie unter
entweder "Leistungserklärung" oder "RWM165" ein.
Konformitätserklärung
Hiermit erklärt ABUS August Bremicker Söhne KG, dass der Funkanlagentyp RWM165
den Richtlinien 2014/53/EU und 2011/65/EU entspricht. Der vollständige Text der EU-
Konformitätserklärung ist unter der folgenden Internetadresse verfügbar:
docs.abus.com
Das Produkt RWM165 ist zertifiziert nach VdS-Richtlinie 3131 (Q).
Technische Änderungen vorbehalten. Für Druckfehler und Irrtümer keine Haftung.
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