SICHERHEITSHINWEISE
FOLGENDE HINWEISE SIND UNBEDINGT EINZUHALTEN:
1.
Beim Abkuppeln des Pfluges vom Traktor ist darauf zu achten, dass die Standstütze ordnungsgemäß
fixiert ist!
2.
Transportfahrt:
Bei Transportfahrten auf öffentlichen Verkehrswegen ist die Straßenverkehrsordnung zu beachten! (z.B.:
Anbringen von Begrenzungsleuchte, Rückstrahlern, Unterlegkeilen,....... usw.; Bremssysteme)
3.
Vor der Transportfahrt sollte der komplett ausgehobene Pflug noch ca. 5 cm abgesenkt werden und
der Kugelhahn auf „verriegelt" gestellt werden. Dadurch wird die hydraulische Dämpfung des
Fahrwerkes aktiviert und die Lebensdauer des Pfluges erhöht.
4.
Es ist sicherzustellen, dass die Absperrhähne des Knickelementes, der Spuranpassung und der
Wendehydraulik vor der Transportfahrt geschlossen sind!
4.
Für alle Pflugtypen wird generell eine Anbauachse der Kat. II/36 bzw. Kat. III/36 (= Bolzendurchmesser
36 mm) vorgeschrieben.
B o l z e n d u r c h m e s s e r 2 8 m m i s t v e r b o t e n ⇒ U N F A L L G E F A H R !
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