Bau- und Bedienungsanleitung
Besondere Hinweise zur Fertigstellung
Sehr geehrter Kunde,
wir beglückwünschen Sie zum Kauf eines Elektronikbausatzes aus deutscher Fertigung. Hiermit haben Sie die Möglichkeit, ein hochwertiges Gerät in
Eigenarbeit zu einem besonders günstigen Preis zu erstellen. Der Aufbau eines Gerätes aus einem Bausatz erfordert gewisse Kentnisse hinsichtlich
der allgemeinen Elektronik, aber auch im Umgang mit den zum Teil lebensgefährlichen Spannungen. Aber auch was die rechtliche Situation anbelangt,
gibt es bestimmte Dinge zu beachten. Bitte lesen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit dieses Schreiben aufmerksam durch, bevor Sie mit der Montage des
Bausatzes anhand der Bau- und Bedienungsanleitung beginnnen.
Ihr ELV-Team
1.
Weitergabe eines aus einem Bausatz entstandenen Gerätes
Derjenige, der das aus einem Bausatz entstandene fertige Gerät weitergibt, ist als Hersteller anzusehen. Hiermit liegt die Verantwortung
bezüglich der Gerätesicherheit, der elektromagnetischen Verträglichkeit und weiterer für dieses Gerät geltenden Richtlinien bei demjenigen,
der den Bausatz aufbaut. Er ist somit verpflichtet, alle dem Bausatz des Gerätes beiliegenden Begleitpapiere, wie Bauanleitung,
Bedienungsanleitung sowie die Konformitätserklärung/en dem fertigen Gerät beizulegen. Als Hersteller des Gerätes muß er zusätzlich seine
Identität angeben.
2.
Prüfungen nach Fertigstellung des Gerätes
Es ist nach Fertigstellung des Gerätes als erstes eine Sichtprüfung durchzuführen. Gefahren durch Materialschäden und unsachgemäßen
Zusammenbau sollen so erkannt werden. Folgende Schritte sind dabei auszuführen:
2.1
Sichtprüfung
2.1.1
Das Gerät darf nicht mit der Stromversorgung (Netz bzw. Batterie) verbunden sein.
2.1.2
Sind Blitzpfeile der Anleitung entsprechend vorhanden, Abdeckungen ordnungsgemäß angebracht, haben Schrauben, Steckverbindungen
sowie sonstige mechanische Befestigungen festen Sitz?
2.1.3
Es ist darauf zu achten, daß lose Teile, z. B. Drahtreste aus dem Gerät entfernt sind.
2.1.4
Kann der Benutzer durch scharfe Kanten, Ecken oder Bedienelemente Verletzungen erleiden? Etwaige Mängel sind zu beseitigen.
2.2
Elektrische Prüfung für netzbetriebene Geräte (Stückprüfung)
2.2.1
Hierzu ist ein einpoliger „Phasenprüfer" zu verwenden. Dieser ist vor Beginn der Stückprüfung an einer Netzsteckdose auf korrekte Funktion
zu überprüfen.
2.2.2
Das Gerät wird auf eine nichtleitende Unterlage (z. B. trockenes Holz) gestellt und anschließend mit dem Netz verbunden.
2.2.3
Das Gerät darf während der Prüfung nicht direkt berührt werden.
2.2.4
Alle äußeren Metallteile und Anschlußstellen, ausgenommen diejenigen, die mit einem Blitzpfeil gekennzeichnet sind, sind mit dem
Phasenprüfer auf Spannungslosigkeit zu überprüfen. Leuchtet der Phasenprüfer auf, so kann Gefahr bestehen.
2.2.5
Leuchtet der Phasenprüfer nicht auf, ist die Prüfung nach 2.2.4 mit eingeschaltetem Gerät zu wiederholen.
2.2.6
Leuchtet der Phasenprüfer auch hierbei nicht auf, sind die Prüfungen nach 2.2.4 und 2.2.5 mit durch Umstecken umgepoltem Netzstecker
an derselben Steckdose zu wiederholen.
2.2.7
Zeigt der Phasenprüfer während sämtlicher Prüfschritte keinerlei Anzeichen für gefährliche Berührungsspannungen, kann die Funktionsprü-
fung durchgeführt werden.
2.2.8
Sollte der Phasenprüfer aufleuchten, so ist die Höhe der Spannung folgendermaßen zu messen: Ein 56 kΩ-Widerstand wird zwischen die
Klemmen eines Wechselspannungsmessers (Ri > 250 kΩ) geschaltet. Eine Klemme des Spannungsmessers wird gemäß Abbildung 1 mit dem
Schutzleiter einer Steckdose der Hausinstallation verbunden.
Mit der Meßspitze wird dann die Spannung an den Stellen gemessen, an denen der Phasenprüfer aufgeleuchtet hat. Es darf dabei keine
Spannung über 24 V angezeigt werden.
2.2.9
Treten Spannungen über 24 V auf, so ist die Stückprüfung nicht bestanden und das Gerät darf nicht in Gebrauch genommen werden. Das
Gerät muß überprüft werden, bis der der Gefahr zugrunde liegende Fehler gefunden ist. Nach Beseitigung des Fehlers ist nochmals ein
vollständige Stückprüfung durchzuführen.
2
elektronischer Bausätze
Bild 1