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Avaya Integral 5 Benutzerhandbuch Seite 62

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Integral 5
Z 11
Codewahlpausezeit: Dauer einer in ein
CW–Ziel programmierbaren Pause – für Ltg. mit
Tonerkenner wird die Pause bei Erkennen des
Wahlabrufes (Hörton) abgebrochen.
Z 12
Zeitschwelle für Gesprächsbelege (freigebbar
mit KZ 35 V6):
= 0: Sofortausdruck nur bei Gesprächen mit
Gebühren
> 0: Kein Sofortausdruck für Gespräche kürzer
als die eingestellte Zeit.
Siehe auch Kennziffer 95: Gebührenschwelle
Sofortausdruck nach Gesprächsende erfolgt
nur, wenn Zeit– und Gebührenschwelle
überschritten sind. Zeit– und Gebührenschwelle
sind auch bei GDV wirksam
Z 13
Rufumleitungs–Verzögerungszeit:
Zeit vom 1.Ruf bis zum Inkrafttreten einer
Rufumleitung
– Verzögerung nur wirksam bei Externrufen
– muss kleiner sein als die Rufweiterleitungszeit
Z 14
Türöffner Betätigungsdauer (1 bis 10 sec.)
Z 15
Zeit nach Ausheben bis zum automatischen
Notruf (KZ 57 V3)
Z 16
ohne Funktion
4.999.112.590 07/2008
3
Z 17
max. Dauer einer Externverbindung einer
Torstation (nach Umleitung zu einem externen
Teilnehmer)
Z 18
ohne Funktion
Z 19
Dauer der Tonrufabschaltung (KZ 43 Funktion
75 ):
– nur wirksam für jeweils einen Anruf oder
Ablauf der Zeit
Z 20
Schutzzeit vor Rückfrage/Übergabe von
kommenden Amtsgespräche
Z 21
Schutzzeit vor Rückfrage/übergabe von
gehenden Amtsgesprächen
Z 22
Max.Zeit zwischen Abheben und 1.Ziffer
Z 23
Max.Zeit zwischen 2 Wahlziffern (betrifft analoge
Wählleitungen):
– erfolgt in dieser Zeit keine Weiterwahl, dann
wertet dies die Anlage als Gesprächsbeginn
(im Display erscheint "Gespräch . . . ")
Z 24
Hörtonerkenner Wartezeit
– Zeit, die ein Hörtonerkenner bei Externwahl
nach Wahlziffern angeschaltet bleibt, um
Besetztton zu erkennen
Kennziffern–Übersicht numerisch
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