Wartungshinweise
Alle Wartungs- und Reparaturvorgänge MÜSSEN VON EINEM KONZESSIONIERTEN
FACHBETRIEB unter Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien und technisch relevan-
ten Normen DURCHGEFÜHRT WERDEN. Außerdem müssen die Wartungsvorgänge
nach den Anweisungen des Herstellers, den geltenden Richtlinien und gemäß der
geltenden Gesetzgebung durchgeführt werden; um die Leistungen der Heiztherme
beizubehalten, empfiehlt man mindestens eine Wartung pro Jahr.
Die Modelle "CC" (atmosphärische Verbrennung) müssen mindestens einmal pro Jahr
der Wartung unterzogen werden.
Übliche auszuführende Tätigkeiten im Rahmen einer Wartung sind:
— Entfernen der etwaigen Brenneroxidationen;
— Reinigung der etwaigen Verkrustungen der Tauscher und der Elektroden;
— Überprüfung der Vollständigkeit und der Stabilität der Abdeckungen aus Keramikfaser in der
Brennkammer oder etwaiger Ersatz;
— Kontrolle Zündung, Ausschalten und Betrieb des Gerätes;
— Kontrolle der Anschlüsse und Rohrleitungen Gas und Wasser;
— Kontrolle der Gasmenge bei maximaler und minimaler Leistung;
— Kontrolle der Sicherheitsvorrichtungen;
— Kontrolle des korrekten Betriebes der Steuerungsvorrichtungen und Einstellung des Gerätes;
— Regelmäßige Kontrolle des korrekten Betriebs und der Vollständigkeit des Abzugskanals und/
oder der Rauchabzugsvorrichtung;
— Im Falle von Arbeiten oder Wartungsvorgängen in der Nähe der Abzugskanäle und/oder der
Rauchabzugsvorrichtungen und deren Zusatzgeräten, das Gerät abschalten;
— Keine Behälter und entflammbaren Substanzen/Stoffe im Raum, in dem das Gerät angebracht
wird, hinterlassen;
— Keine Reinigung während des Betriebs im Raum, in dem die Heiztherme angebracht ist, durch-
führen.
— Die Reinigung der Paneele darf nur mit Seifenwasser durchgeführt werden, reinigen Sie keine
lackierten Teile oder Teile aus Plastik mit Verdünnungsmitteln für Lacke.
— In jedem Fall ist es Pflicht, beim Ersatz nur originale Ersatzteile zu verwenden.
Die Saunier Duval übernimmt keine Haftung bei Installation oder Einbau von nicht origina-
len Komponenten.
"Am Ende der Wartungstätigkeiten, ist der Durchführende verpflichtet einen Bericht aufzu-
stellen und zu unterzeichnen und diesen dem Verantwortlichen der Anlage zu übergeben,
der eine Kopie davon unterschreiben muss."
982160195_000 - 12/09 - Saunier Duval
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