2-INSTALLATIONSANLEITUNG
ANSCHLUSS AN DEN SCHORNSTEIN
Die Verbindung zwischen Gerät und Schornstein muss mit einem Rauchgaskanal gemäß EN 1856-2 ausgeführt werden. Die Verbindungen
mit dem Schornstein in horizontaler Richtung darf nicht länger als maximal 4 m sein, mit einer Mindestneigung von 3 % und mit maximal
3 Kurven von 90° (inspektionierbar - der T-Anschluss am Geräteausgangs darf nicht gezählt werden).
Der Durchmesser des Rauchgaskanals muss gleich oder größer dem Geräteausgang sein (Ø 100 mm).
ANLAGENTYP
Vertikale Mindestlänge
Maximale Länge
(mit 1 Kurve 90° inspektionierbar)
Maximale Länge
(mit 3 Kurven 90° inspektionierbar)
maximale Anzahl an inspektionierbarer 90°-Kurven
Horizontale Stücke
(Mindestneigung 3%)
Rauchgaskanäle mit Durchmesser
den Betriebstemperaturen des Gerätes standhalten. (min. T200 <Klasse P1). Der Gebrauch von flexiblen Metallrohren aus
Faserzement oder Aluminium ist verboten. Für die Ausführung des Richtungswechsels empfehlen wir einen T-Anschluss
mit Inspektionsverschluss, der eine leichte regelmäßige Reinigung der Rohre ermöglicht. Immer sicherstellen, dass nach der Reinigung
die Inspektionsverschlüsse mit der entsprechenden integrierten Dichtung erneut hermetisch verschlossen werden.
Ist es verboten, an den selben Rauchkanal mehrere Geräte anzuschließen bzw. den Auslass von darüberliegenden Hauben. Der direkte
Wandauslass der Verbrennungsprodukte sowohl in geschlossene Bereiche als auch nach außen ist verboten.
Der Rauchgaskanal muss mindestens 400 mm von brennbaren oder wärmeempfindlichen Bauteilen entfernt sein.
Technischer Dienst - Vorbehaltene Rechte - Nachdruck verboten
RAUCHGASKANAL
1,5 Meter
6,5 Meter
4,5 Meter
3
4 Meter
von 100mm mit Silikondichtungen oder analogen Dichtungsvorrichtungen verwenden, die
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