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Laski Predator P26 Betriebsanleitung Seite 52

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Garantiebedingungen
Die Baumstumpffräse Predator ist für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Kaufdatum
garantiert frei von Defekten durch fehlerhaftes Material oder Bearbeitung.
Die Garantie gilt NICHT, wenn falsche Behandlung oder Nachlässigkeit eine Beschädigung
der Maschine verursachen, oder wenn sie nicht vorschriftsmäßig gewartet wurde.
Diese Garantie gilt ab Lieferung an den ursprünglichen Einzelkäufer. Der Hersteller wird, nach
seinem Gutdünken, an einer vom Fabrikanten bestimmten Stelle alle Teile ersetzen oder
reparieren, die anscheinend im Material oder der Ausführung defekt waren. Der Fabrikant ist
nicht für nachfolgende Schäden haftbar.
Der Besitzer ist für alle regelmäßigen Wartungsarbeiten verantwortlich, wie sie in der
Gebrauchsanweisung erklärt werden. Wird eine regelmäßige Wartung unterlassen oder
werden Teile mit normalem Verschleiß, wie z.B. Halterungen, Schraubbolzen, Schmieröle,
Filtereinsätze, Gurte, Lager etc., zeitgerecht nicht ausgewechselt, kann die Garantie ungültig
werden.
Diese Garantie tritt an Stelle aller anderen ausdrücklichen oder impliziten Garantien,
einschließlich einer implizierten Garantie oder Verkaufsfähigkeit oder Geeignetheit für einen
bestimmten
Zweck
und
aller
nicht
vertraglichen
Verbindlichkeiten,
einschließlich
Produktverbindlichkeiten auf der Basis von Vernachlässigung oder strikter Haftbarkeit. Der
Hersteller wird nicht für nachfolgende Schäden haften, die durch eine Verletzung der
Garantiebedingungen entstehen.
Der Hersteller wird nicht den Kunden oder dem Händler Arbeitskosten vergüten, die durch die
Installation
von
Anschraub-
oder
Aufschiebartikeln,
wie
Pumpen,
Lager,
Gurte,
Riemenscheiben etc., entstehen. Der Hersteller wird Ersatzteile kostenlos an den Kunden für
defekte Teile während der Laufzeit der Garantie schicken.
Defekte Teile müssen an den Hersteller zurückgeschickt werden. Es ist die Verantwortung der
Kunden, die Ersatzteile zu installieren, soweit keine andere Vereinbarung mit dem
verkaufenden Händler getroffen worden ist. Der Hersteller wird die Kosten für die Reise zum
Händler nur übernehmen, wenn vorher eine entsprechende Bewilligung vom Hersteller
eingeholt worden ist.
Es ist die Verantwortung der Kunden, die fehlerhaften Teile an den Hersteller zu liefern, es sei
denn, es wurde vorher andere Vereinbarung zwischen dem Händler als Verkäufer und dem
Kunden getroffen.
Der Hersteller kann, nach seinem Gutdünken, entscheiden, ob er annehmbare Arbeitskosten
dem Kunden oder dem Händler für größere Mängelreparaturen ersetzen will. Vorher muss
hierzu eine Zustimmung des Herstellers eingeholt werden.
ES IST NOTWENDIG, DAS FORMULAR ZUR GÜLTIGMACHUNG DER GARANTIE AN DEN
HERSTELLER INNERHALB VON VIERZEHN (14) TAGEN AB LIEFERDATUM ZU SENDEN,
UM DIESE GARANTIE GÜLTIG ZU MACHEN.
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