SCHEMPP-HIRTH FLUGZEUGBAU GmbH., KIRCHHEIM/TECK
Arcus T
Hinweis für den Einbau zusätzlicher Ausrüstung*:
Zusätzliche Ausrüstung, die unter 7.2 b) aufgeführt ist und darüber hinausgehende
zusätzliche Ausrüstung* darf in das Flugzeug eingebaut werden, sofern folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:
-
Es muss sichergestellt sein, dass die Ausrüstung selbst oder die Ausrüstung
durch ihren Einfluss auf das Flugzeug den sicheren Betrieb des Flugzeuges
nicht behindert.
-
Es muss sichergestellt sein, dass die zusätzliche Ausrüstung unter allen
Betriebsbedingungen sicher befestigt ist und die Kontrolle des Flugzeuges nicht
behindert. Im Falle einer Crash-Landung darf die zusätzliche Ausrüstung keine
Gefahr darstellen.
-
Die zulässige Maximalmasse des Instrumentenbretts darf nicht überschritten
werden. Falls im Flug- oder Wartungshandbuch keine Maximalmasse ange-
geben wird, darf das Instrumentenbrett maximal 10 kg wiegen.
-
Die elektrische Installation der zusätzlichen Ausrüstung muss in Übereinstim-
mung mit dem Wartungshandbuch und dem Verkabelungsdiagramm im
Flughandbuch durchgeführt werden.
-
Die Einbau-Anweisungen des Herstellers der zusätzlichen Ausrüstung
müssen beachtet werden.
-
Die Ausrüstungsliste des Flugzeuges muss aktualisiert werden.
Wenn nötig muss eine neue Gewichtsübersicht erstellt werden.
-
Die Maßnahmen und die Nachprüfung müssen in Übereinstimmung mit den
nationalen Bestimmungen durchgeführt werden.
-
Dokumente der zusätzlichen Ausrüstung, die vom Hersteller bzw. vom Zulieferer
bereit gestellt wurden, sollten in die Dokumentation des Flugzeuges einge-
schlossen werden.
* z.B. Variometer, Endanflugrechner, Logger, Navigationsrechner, Wendepunkt-
kamera, TEK-Düsen, Mückenputzer etc.
Oktober 2010
Revision --
WARTUNGSHANDBUCH
7.2.5