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BROTJE WMS 12 C Technische Information Seite 92

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Anforderungen an das Heizungswasser
92
Bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Maßnahmen, der notwendigen Werte oder bei fehlender
Dokumentation sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen!
14.3.1 Zugabe eines Produkts zur Behandlung des Füll-, Ergänzungs- und Heizwassers
BRÖTJE empfiehlt den Einsatz des BRÖTJE AguaSave H Plus Vollschutzprodukts. Bei stationärem
Einsatz der BRÖTJE AguaSave-Module wird der notwendige Produktanteil im Kreislauf dauer-
haft sichergestellt.
Achtung!
Werden Produkte anderer Hersteller eingesetzt, ist es wichtig, die Herstellerangaben zu beach-
ten. Besteht in Sonderfällen ein Bedarf an Additiven in gemischter Anwendung, z. B. Härtestabi-
lisator, Frostschutzmittel, Dichtmittel etc., ist darauf zu achten, dass die Mittel untereinander
verträglich sind und der geforderte pH-Wert im Kreislauf weiterhin eingehalten wird. Vorzugs-
weise sind Mittel vom gleichen Hersteller zu verwenden.
- Achten Sie darauf, dass die elektrische Leitfähigkeit des Füllwassers unter Zugabe eines Inhibi-
tors den Herstellerangaben bei der jeweiligen Dosierrate entspricht.
- Im Kreislauf darf die elektrische Leitfähigkeit, auch nach längerer Laufzeit, ohne Erhöhung der
Dosierung nicht signifikant (+ 100 µS/cm) ansteigen.
- Aluminium-Silicium-Wärmetauscher: Der pH-Wert des Heizwassers im Betrieb muss zwischen
8,2 und 9,0 liegen.
- Durch die Zugabe des Vollschutzmittels BRÖTJE AguaSave H Plus (SAV VSP) und die Einhaltung
der geforderten Füllwasserqualitäten, siehe Tabelle Wasserseitige Vorgaben für eine optimale
Fahrweise von BHKW- und Heizungskreisläufen, kann der pH-Wert-Bereich für alle im System
befindlichen Metalle auf 7,0 bis 10,0 erweitert werden.
- Kontrolle des pH-Wertes, der elektrischen Leitfähigkeit sowie des Produktgehalts des Kreis-
laufwassers muss nach 10 Wochen Betriebszeit oder nach Herstellerangabe und dann jährlich
erfolgen.
- Die gemessenen Werte sind im Anlagenbuch zu dokumentieren (Dokumentationspflicht nach
VDI 2035).
Es bestehen keinerlei Gewährleistungsrechte oder Garantien bei Schäden, die durch den Einsatz
von Additiven anderer Hersteller verursacht wurden!
14.3.2 Enthärtung/Teilenthärtung
Verwendung einer Enthärtungsanlage zur Aufbereitung des Füllwassers, Vermeidung von Schä-
den durch Kesselsteinbildung.
- Grundsätzlich kann ein teilenthärtetes Füllwasser nach der Tabelle Richtwerte der VDI 2035
verwendet werden.
- Aluminium-Silicium-Wärmetauscher: Der pH-Wert des Heizwassers im Betrieb muss zwischen
8,2 und 9,0 liegen.
- Unter verschiedenen Bedingungen stellt sich eine Eigenalkalisierung des Anlagenwassers ein
(Anstieg des pH-Wertes durch Kohlensäureausgasung).
- Eine Messung des pH-Wertes direkt nach der Inbetriebnahme ist aufgrund der Eigenalkalisie-
rung nicht sinnvoll und sollte frühestens nach 10 Wochen und spätestens im Rahmen der
nächsten Wartung erfolgen.
- Kontrolle des pH-Wertes, der elektrischen Leitfähigkeit und der Gesamthärte des Heizwassers
muss jährlich erfolgen.
- Die gemessenen Werte im Anlagenbuch dokumentieren (Dokumentationspflicht nach VDI
2035).
Hinweis:
Eine Enthärtungsanlage reduziert Calcium und Magnesium, um Steinbildung zu verhindern. Es
werden keine korrosiv wirkenden Wasserbestandteile reduziert/entfernt.
WMS/WMC Serie C
7704190-03 07.23

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Diese Anleitung auch für:

Wms 24 cWmc 20/33 c