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9.
Gewährleistung und Service
Gewährleistung
Serviceinformation
Stillegung und Entsorgung
50
Leica Biosystems Nußloch GmbH steht dafür ein, dass das gelieferte Ver-
tragsprodukt einer umfassenden Qualitätskontrolle nach den Leica hausin-
ternen Prüfungsmaßstäben unterzogen wurde, und dass das Produkt nicht
mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten technischen Spezifikationen
und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist.
Der Gewährleistungsumfang richtet sich nach dem Inhalt des abgeschlos-
senen Vertrages. Bindend sind nur die Gewährleistungsbedingungen Ihrer
zuständigen Leica-Verkaufsgesellschaft bzw. der Gesellschaft, von der Sie
das Vertragsprodukt bezogen haben.
Wenn Sie den technischen Kundendienst oder Ersatzteile benötigen, wenden
Sie sich bitte an Ihre Leica Vertretung oder den Leica Händler, von dem Sie
das Gerät gekauft haben.
Folgende Angaben zum Gerät sind erforderlich:
Die Modellbezeichnung und die Seriennummer des Gerätes.
Den Standort des Gerätes und einen Ansprechpartner.
Den Grund für die Kundendienstanforderung.
Das Lieferdatum.
Das Gerät oder Teile des Gerätes müssen unter Einhaltung der jeweils gel-
tenden gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.
Gebrauchsanweisung V1.2, RevE – 08/2016

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