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Bevor das Altgerät entsorgt werden
darf, müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät get-
rennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können.
Der Endnutzer ist zudem selbst dafür
verantwortlich,
Daten auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung geb-
rauchter Geräte trägt dazu bei, mög-
liche negative Folgen für die Umwelt
und die menschliche Gesundheit zu
vermeiden.
Hinweise zum Recycling
Helfen
Materialien zu recyceln,
die mit diesem Symbol ge-
kennzeichnet
Entsorgen Sie solche Materialien, ins-
besondere Verpackungen, nicht im
Hausmüll, sondern über die bereitges-
tellten Recyclingbehälter oder die ents-
prechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und
Gesundheitsschutz
elektronische Geräte.
personenbezogene
Sie
mit,
alle
sind.
elektrische
und
Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer
auf
mindestens
Verkaufsfläche
Elektronikgeräte vertreibt oder diese
gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe,
unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt
auch für Vertreiber von Lebensmitteln
mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Solche
Vertreiber müssen zudem auf Verlangen
des Endnutzers Altgeräte, die in kei-
ner äußeren Abmessung größer als
25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmit-
telbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf
in diesem Fall nicht an den Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes verk-
nüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt werden.
400
m²
Elektro-
und
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