E
NTSORGUNG
RICHTLINIE 2002/96/CE FÜR DIE BEHANDLUNG, SAMMLUNG, WIEDERVERWERTUNG UND
ENTSORGUNG VON ELEKTRO- UND ELEKTRONIK ALTGERÄTEN UND DEREN BESTANDTEILE
1. FÜR DIE LÄNDER DER EUROPÄISCHEN UNION (EG)
Es ist verboten, jede Art von Elektro- und Elektronik-Altgeräten als unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen: es ist Pflicht, diese separat zu
sammeln.
Das Abladen dieser Geräte an Orten, die nicht speziell dafür vorgesehen und autorisiert sind, kann gefährliche Auswirkungen für Umwelt und
Gesundheit haben.
Widerrechtliche Vorgehensweisen unterliegen den Sanktionen und Maßnahmen laut Gesetz.
U
M UNSERE GERÄTE ORDNUNGSGEMÄ
a) Sich an die örtliche Behörde wenden, die Ihnen praktische Auskünfte und Informationen für die ordnungsgemäße Verwaltung der Abfälle liefert,
beispielsweise: Ort und Zeit der Sammelstation etc.
b) Beim Neukauf eines unserer Geräte ein benutztes Gerät, das dem neu gekauften entspricht, an unseren Wiederverkäufer zurückgeben.
Das durchkreuzte Symbol auf dem Gerät bedeutet, dass:
-
Nach Ableben des Gerätes, dieses in ausgerüstete Sammelzentren gebracht werden und separat von Siedlungsabfällen
behandelt werden muss;
-
Olivetti die Aktivierung der Behandlungs-, Sammel-, Wiederverwertungs- und Entsorgungsprozedur der Geräte in Konformität
mit der Richtlinie 2002/96/CE (u. folg.mod.) garantiert.
2. FÜR DIE ANDEREN LÄNDER (NICHT-EG-STAATEN)
Das Behandeln, Sammeln, Wiederverwerten und Entsorgen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten muss nach den geltenden Vorschriften des
jeweiligen Landes erfolgen.
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INFORMATIONEN
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ZU ENTSORGEN
KÖNNEN SIE
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