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Grundig HS 6230 Bedienungsanleitung Seite 28

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4 Information
4.5 Rücknahmepflichten
der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m²
Verkaufsfläche Elektro- und
Elektronikgeräte
oder diese gewerblich an
Endnutzer abgibt, ist ver-
pflichtet, bei Abgabe eines
neuen Gerätes, ein Alt-
gerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Ab-
gabe oder in unmittelbarer
Nähe, unentgeltlich zurück-
zunehmen. Das gilt auch
für Vertreiber von Lebens-
mitteln mit einer Gesamt-
verkaufsfläche von mindes-
tens 800 m², die mehrmals
im Kalenderjahr oder dau-
erhaft Elektro- und Elektro-
nikgeräte anbieten und auf
dem Markt bereitstellen.
Solche Vertreiber müssen
zudem auf Verlangen des
28 / DE
Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind, (klei-
ne Elektrogeräte) im Ein-
zelhandelsgeschäft oder in
vertreibt
unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzuneh-
men; die Rücknahme darf
in diesem Fall nicht an den
Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes verknüpft,
kann aber auf drei Altgerä-
te pro Geräteart beschränkt
werden.
Ort der Abgabe ist auch der
private Haushalt, wenn das
neue Elektro- oder Elekt-
ronikgerät dorthin geliefert
wird; in diesem Fall ist die
Abholung des Altgerätes für
den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten
gelten auch für den Ver-
trieb
von Fernkommunikations-
mitteln, wenn die Vertreiber
Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronik-
Haarstyler /Bedienungsanleitung
unter
Verwendung

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