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Transport; Entsorgung; Batterielebensdauer; Gewährleistungsbestimmungen - ABB TTF300-W-L9 Betriebsanleitung

Temperatur-messumformer feldmontage wirelesshart ttf300-w serie
Inhaltsverzeichnis

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1.5.1

Transport

Das Gerät wird mit einer Lithiumbatterie in Form einer D-Zelle
geliefert. Die Batterie ist bereits eingebaut.
Der Transport von Lithiumbatterien unterliegt gewissen
Bestimmungen.
Diese Bestimmungen entsprechen den Empfehlungen der
Vereinten Nationen über die Beförderung gefährlicher Güter.
Die wichtigsten Punkte dieser Bestimmungen lassen sich wie
folgt zusammenfassen:
— Die Beförderung von Zellen der Größen-C und-D sowie
von größeren Zellen und den meisten Batterieblöcken
muss gemäß den Bestimmungen für die Beförderung
gefährlicher Güter erfolgen.
— Lithiumbatterien mit einem Lithiumgehalt unter 2 g
(entspricht etwa 3 AA-Zellen) werden von den
Bestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter
ausgenommen, doch jeder Batterieblock muss mit einem
besonderen Etikett ausgezeichnet sein, auf dem
angegeben wird, dass Lithiumbatterien enthalten sind, und
bei Transportschäden an den Batterieblöcken gelten
besondere Verhaltensweisen.
— Gemäß den Transportbestimmungen sind alle
Lithiumzellen und -batterien, auch solche, die unter die
Ausnahmeregelung fallen, entsprechend den Prüfverfahren
der Vereinten Nationen zu prüfen.
Die Verpackungsvorschriften für den weltweiten Transport von
Lithiumbatterien werden alle zwei Jahre von der
Internationalen Zivilluftfahrts-Organisation (ICAO) überarbeitet
und durch die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung (IATA) in
verschiedenen Sprachen herausgegeben.
Gemäß den Bestimmungen werden Tadiran-Lithiumbatterien
als Lithium-Metall-Batterien klassifiziert. Für den Transport in
den USA gelten abweichende Bestimmungen.
1.5.2

Entsorgung

Die europäische Batterierichtlinie 2006/66/EG schränkt die
Verwendung bestimmter Gefahrstoffe in Batterien ein und legt
Regeln für die Sammlung, die Verarbeitung, das Recycling und
die Entsorgung von Altbatterien und -akkus fest.
Die Umsetzung erfolgt in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten
individuell. Beispielsweise erfolgt die Umsetzung im
Vereinigten Königreich gemäß den Regelungen zu Batterien
und Akkumulatoren von 2008 (Inverkehrbringen) und gemäß
den Regelungen zur Entsorgung von Batterien und
Akkumulatoren von 2009.
Die folgenden Informationen sind wichtig für die Endbenutzer
von Batterien:
— Batterien werden mit dem Symbol der durchgestrichenen
Abfalltonne auf Rädern markiert (siehe Titelleiste). Das
Symbol soll die Endbenutzer daran erinnern, dass
Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden
dürfen, sondern separat gesammelt werden müssen.
Altbatterien können an den Verkaufsstellen kostenfrei
zurückgegeben werden.
6 OI/TTF300-W-DE Rev. B | TTF300-W
— Diese Bestimmungen gelten, da sich in Verbindung mit der
Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren eine Reihe
von Umweltproblemen ergeben. Dies hat vor allem mit den
in diesen Batterien enthaltenen Metallen zu tun.
Quecksilber, Blei und Kadmium sind bei Weitem die
problematischsten Stoffe im Batterieabfallstrom. Andere
Metalle, die üblicherweise in Batterien eingesetzt werden,
wie Zink, Kupfer, Mangan, Lithium und Nickel, können
ebenfalls Umweltrisiken darstellen. Allerdings betreffen die
neuen Bestimmungen alle Batterien und nicht nur die
gefährlichen, weil alle Batterien Stoffe enthalten, die mehr
oder weniger umweltschädlich sind, und weil die
Erfahrung mit früheren Bestimmungen gezeigt hat, dass
Rücknahmesysteme für alle Batterien wirkungsvoller sind
als getrennte Sammelsysteme für bestimmte Arten von
Gerätebatterien.
— Batterien sollten recycelt werden, da sich durch das
Recycling von Batterien Ressourcen bewahren lassen,
indem wertvolle Metalle wie Nickel, Kobalt und Silber
zurückgewonnen werden können. Dies verringert auch
den Energieverbrauch. Beispielsweise werden bei der
Verwendung von recyceltem Kadmium und Nickel 46 %
bzw. 75 % weniger Primärenergie verbraucht, als bei der
Gewinnung und Veredelung von Neumetallen.
Diese Informationen beruhen auf dem Dokument „Fragen und
Antworten zur Batterierichtlinie 2006/66/EG", das auf der
Website der europäischen Kommission zum Download bereit
steht.
1.5.3

Batterielebensdauer

Die Geräte der Reihe TTF300-W unterstützen das
Batteriemanagement durch einen Schätzungsalgorithmus für
die Batterielebensdauer. Die Batterielebensdauer wird auch
durch einige Parameter beeinflusst, die außerhalb der
Kontrolle des Gerätes liegen, wie beispielsweise die
Betriebstemperatur.
Geräte der Reihe TTF300-W schätzen die verbleibende
Batterielebensdauer anhand des aktuellen Energieverbrauchs
und der Elektroniktemperatur. Diese Berechnung erfolgt
jedoch anhand von historischen Daten und berücksichtigt
keine zukünftigen Bedingungen.
Beim Batteriewechsel schaltet sich der Messumformer aus.
Das Einsetzen einer neuen Batterie muss dem Gerät über
EDD, DTM oder lokal über das LC-Display angegeben werden.
1.6
Gewährleistungsbestimmungen
Eine bestimmungswidrige Verwendung, ein Nichtbeachten
dieser Anleitung, der Einsatz von ungenügend qualifiziertem
Personal sowie eigenmächtige Veränderungen schließen die
Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
Die Gewährleistung des Herstellers erlischt.

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Diese Anleitung auch für:

Ttf300-w-r9

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