Herunterladen Diese Seite drucken

Leda CORNA Aufstell- Und Bedienungsanleitung Seite 73

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für CORNA:

Werbung

3.18 Verbindungsstück und Anschluss an den Schornstein
Das Abgasrohr (Verbindungsstück) muss auf dem Abgasstutzen sicher befestigt sein. Der Querschnitt
sollte innerhalb der Rohrstrecke nach Möglichkeit nicht verringert werden.
Das Abgasrohr (Verbindungsstück) darf nicht mit Gefälle zum Schornstein verlegt werden.
Das Abgasrohr (Verbindungsstück) darf nicht in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen.
Der Anschluss an den Schornstein hat mit einem geeigneten Anschlussstück zu erfolgen. Je nach
Bauweise bzw. Zulassung des Schornsteins können dies z.B. entsprechende Ton-Formstücke oder
Wandfutter (z.B. Doppelwandfutter) sein.
Das Abgasrohr (Verbindungsstück) muss sich im Schornsteinanschluss bewegen können, um die
Ausdehnung des Rohrs aufzufangen. Dafür muss der Anschluss so erfolgen, dass sich das Ofenrohr um
mind. 10 bis 20 mm in Längsrichtung bewegen kann - in Richtung Schornsteinmitte und wieder
zurück. Die Dichtung bzw. Einstecktiefe im Doppelwandfutter ist entsprechend zu auszuführen, eine
kraftschlüssige Verbindung des Verbindungsstücks im Schornstein ist zu vermeiden.
Insbesondere beim CORNA PS ist zu beachten, dass sich der Kaminofen im oberen Bereich bei
Betrieb etwas nach hinten neigt, dadurch erhöht sich der erforderliche Bewegungsspielraum
für das Verbindungsstück!
Das Abgasrohr muss rußbrandbeständig und für Abgase von Festbrennstoff-Feuerstätten geeignet sein
(entsprechende Korrosionswiderstandsklasse), z.B. Stahlrohr mit mind. 2 mm Wandstärke.
Bei Mehrfachbelegung des Schornsteins muss der vertikale Mindestabstand zweier Schornsteinan-
schlüsse mindestens 60 cm betragen, bzw. mind. 30 cm, wenn die Anschlüsse jeweils um 90° versetzt
angeordnet sind oder alle Anschlüsse unter 45° an den Schornstein angeschlossen sind.
Bei Mehrfachbelegung müssen alle an den selben Schornstein angeschlossenen Feuerstätten für die
Mehrfachbelegung geeignet sein.
Bei Mehrfachbelegung soll der Abstand zwischen den Anschlüssen maximal 6,5 m betragen.
Bei Mehrfachbelegung soll das Abgasrohr (Verbindungsstück) der Festbrennstoff-Feuerstätte eine
senkrechte Anlaufstrecke von mind. 1 m besitzen, bevor es in den Schornstein geführt wird - bei einer
Gemischtbelegung mit Feuerstätten für fl üssige Brennstoffe ist eine entsprechende Anlaufstrecke
zwingend erforderlich.
Aufstellen und Erstinbetriebnahme
65

Werbung

loading