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Steca Solarix PI 500-12 Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 13

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Gewährleistung und Garantiebestimmungen
Auf dieses Produkt hat der Kunde entsprechend den gesetzlichen Regelungen
2 Jahre Gewährleistung.
Der Hersteller übernimmt gegenüber dem Fachhandel eine freiwillige Hersteller-
garantie von 5 Jahren ab Rechnungs- bzw. Belegdatum. Die Herstellergarantie
gilt für Produkte, die innerhalb eines EU-Landes oder der Schweiz gekauft wur-
den und dort in Betrieb sind.
Der Verkäufer wird sämtliche Fabrikations- und Materialfehler, die sich am Pro-
dukt während der Garantiezeit zeigen und die Funktionsfähigkeit des Produktes
beeinträchtigen, beseitigen. Natürliche Abnutzung stellt keinen Fehler dar. Eine
Garantieleistung erfolgt nicht, wenn der Fehler von Dritten oder durch nicht
fachgerechte Montage oder Inbetriebnahme, fehlerhafte oder nachlässige Be-
handlung, unsachgemäßen Transport, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete
Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, nicht bestimmungsgemäße Verwen-
dung oder nicht sachgerechte Bedienung oder Gebrauch verursacht wurde. Eine
Garantieleistung erfolgt nur, wenn der Fehler unverzüglich nach der Entdeckung
gerügt wird. Die Reklamation ist an den Verkäufer zu richten. Vor der Abwick-
lung eines Garantieanspruches ist der Verkäufer zu informieren. Zur Abwicklung
ist dem Gerät eine genaue Fehlerbeschreibung mit Rechnung/Lieferschein beizu-
fügen.
Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Sind Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich
oder erfolgen sie nicht innerhalb angemessener Zeit trotz schriftlicher Nachfrist-
setzung durch den Kunden, so wird die durch die Fehler bedingte Wertminde-
rung ersetzt oder, sofern das in Anbetracht der Interessen des Endkunden nicht
ausreichend ist, der Vertrag gewandelt.
Weitergehende Ansprüche gegen den Verkäufer aufgrund dieser Garantiever-
pflichtung, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Ge-
winns, Nutzungsentschädigung sowie mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen,
soweit gesetzlich nicht zwingend gehaftet wird.
754.923 | Z01 | 15.29
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