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Zugelassene Zusatzeinrichtungen; Eg-Eichung« - Ein Service Von Sartorius; Service »Neuaufstellung; Nacheichungen In Deutschland - Sartorius IS16EDE-H Betriebsanleitung

Wägeplattform für anzeige- und bedieneinheit oder als eichfähige waage
Inhaltsverzeichnis

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Eichpflichtiger Verkehr

Zugelassene Zusatzeinrichtungen

Bei eichpflichtigen Anwendungen dürfen nur die gesetzlich zugelassenen
Zusatzeinrichtungen angeschlossen werden. Eine
Eichung erfolgt nur im Zusammenhang mit der Eichung der Wägeanlage. Bei
nachträglichem Anschluß an eine geeichte und bereits im eichpflichtigen
Verkehr eingesetzte Wägeanlage ist in Deutschland das zuständige Eichamt
zu benachrichtigen, jedoch darf die Zusatzeinrichtung sofort nach ordnungs-
gemäßem Anschluß an die Wägeanlage im gesetzlichen Meßwesen verwen-
det werden.
»EG-Eichung« - ein Service von Sartorius
Unsere für die Erst-Eichung autorisierten Kundendienstmitarbeiter können diese
an Ihrer eichfähigen Waage am Aufstellort in den Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union und Signatarstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes
durchführen.
Service »Neuaufstellung«
Die Ersteichung ist in unser Servicepaket »Neuaufstellung« eingebunden. Es
bietet Ihnen über die Ersteichung hinaus eine Reihe wichtiger Leistungen, die
Ihnen ein zufriedenstellendes Arbeiten garantieren:
– Aufstellung
– Inbetriebnahme
– Überprüfung
– Einweisung
– Ersteichung
Wenn die Neuaufstellung der Waage durch Sartorius erfolgen soll, dann
fordern Sie mit der Karte »Neuaufstellung Scheck Nr. 2« aus dem beiliegen-
den Garantie- und Servicescheckheft einen Kundendienstmitarbeiter.

Nacheichungen in Deutschland

Die Gültigkeit der Eichung endet mit Ablauf des übernächsten Kalenderjahres.
Bei einem Einsatz der Waage in der Füllmengenkontrolle, gemäß Verordnung
über Fertigpackungen, endet die Gültigkeit mit Ablauf des folgenden Kalen-
derjahres. Nacheichungen müssen z. Zt. von einem Eichbeamten durchge-
führt werden. Eine rechtzeitige Nacheichung ist beim örtlichen Eichamt
anzumelden.
Nacheichungen im Europäischen Ausland
Die Eichgültigkeitsdauer richtet sich nach nationalen Vorschriften des Landes,
in dem die Waage verwendet wird.
Informationen über die aktuellen in Ihrem Land gültigen gesetzlichen Vorschrif-
ten, sowie über zuständiges Personal, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständi-
gen SARTORIUS-Kundendienst.
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