die eine Freistellung erbeten wird. Wenn die Software nachweislich Rechte verletzt oder nach Meinung von
AGFA Gegenstand eines derartigen Anspruchs werden könnte, wird AGFA nach eigenem Ermessen und auf
eigene Kosten (1) alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen, um das Recht zur weiteren Nutzung der
Software für Sie zu erwirken, oder (2) alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen, um die Software zu
ändern oder zu ersetzen, damit sie keine Rechte mehr verletzt, oder - wenn weder (1) noch (2) wirtschaft-
lich praktikabel ist - (3) den vorliegenden Vertrag kündigen und die von Ihnen gezahlte Lizenzgebühr
abzüglich einer angemessenen Abschreibung erstatten. AGFA haftet nicht bei Verletzungsklagen oder
Ansprüchen, die wie folgt entstehen: (i) Nutzung einer anderen, also nicht der aktuellen und nicht
abgeänderten Version der Software; (ii) Nutzung der Software in Verbindung mit Softwareprogrammen,
Daten oder Geräten, die nicht von AGFA sind, wenn die Verletzung auf die Nutzung dieser Verbindung
zurückzuführen ist; (iii) Änderung der Software oder Erstellung einer davon abgeleiteten Version, die nicht
ausdrücklich und schriftlich von AGFA genehmigt wurde; oder (iv) Nutzung von Drittanbieter-Software.
8.2
ALLEINIGES RECHTSMITTEL: Die vorgenannte Bestimmung stellt die gesamte Haftung von AGFA und Ihr
alleiniges Rechtsmittel in Bezug auf die Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen
oder sonstigen Eigentumsrechten dar.
9.
VERTRAULICHKEIT
9.1
VERTRAULICHE INFORMATIONEN: Beide Parteien erkennen an, dass die vertraulichen Informationen
wertvolle Geschäftsgeheimnisse darstellen, und erklären sich hiermit bereit, vertrauliche Informationen
nur nach den Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen und sie weder direkt noch indirekt ohne die vorhe-
rige schriftliche Einwilligung der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber offen zu legen oder deren
Offenlegung zuzulassen. Beide Parteien werden die vertraulichen Informationen mit aller erdenklichen
Sorgfalt vor unbefugter Nutzung und Offenlegung schützen. Keine Partei ist jedoch zur Wahrung der
Vertraulichkeit von Informationen verpflichtet, die (i) öffentlich zugänglich sind, (ii) sich bereits im Besitz
der anderen Partei befinden und keiner Vertraulichkeitspflicht unterliegen, (iii) die andere Partei ohne
Einschränkungen in Bezug auf ihre Offenlegung von Dritten erhält, (iv) ohne Verweis auf vertrauliche
Informationen von der jeweils anderen Partei selbständig entwickelt wurden oder (v) auf Anordnung eines
Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen.
9.2
UNTERLASSUNGSANSPRUCH: Bei einer tatsächlichen oder drohenden Verletzung der Bestimmungen in
Absatz 8.1 hat die nicht verletzende Partei kein adäquates Rechtsmittel, jedoch Anspruch auf sofortige
Unterlassung oder Gewährung des Rechtsschutzes (in equity), ohne den tatsächlich geleisteten Schadens-
ersatz nachweisen zu müssen.
10. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
10.1
LAUFZEIT: Der vorliegende Vertrag gilt ab dem Datum des Inkrafttretens und bleibt vorbehaltlich seiner
Kündigung gemäß Absatz 9.2 solange in Kraft, wie die Urheberrechte an der Software bestehen.
10.2
KÜNDIGUNG: Der vorliegende Vertrag kann von AGFA schriftlich gekündigt werden, wenn (i) Sie einen
unstrittigen Betrag nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach entsprechender schriftlicher Mitteilung
bezahlen, (ii) Sie eine wesentliche Bedingung oder Bestimmung dieses Vertrages verletzen, die sich nicht
auf geldliche Angelegenheiten bezieht, und diese Verletzung, sofern sie abgestellt werden kann, nicht
innerhalb von dreißig (30) Tagen nach entsprechender schriftlicher Mitteilung abstellen oder (iii) AGFA
nach eigenem Ermessen eine Kündigung nach Absatz 6.1 oder 7.1 vorsieht. Abgesehen von einer Vertrags-
kündigung gemäß Absatz 6.1 oder 7.1 haben Sie bei einer Kündigung keinen Anspruch auf anteilige
Rückerstattung der Lizenzgebühr. Sie können diesen Vertrag jederzeit und aus jedem beliebigen Grunde
durch Zusendung einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung an AGFA kündigen.
10.3
WIRKSAMKEIT DER KÜNDIGUNG: Bei Ablauf oder Kündigung des vorliegenden Vertrages müssen Sie die
Software sofort deinstallieren und davon abgeleitete Versionen, sämtliche von der Software erstellten
Kopien, einschließlich Kopien, die im Computer oder auf einem Datenträger gespeichert sind, den zugehö-
rigen Dongle, die zugehörige Dokumentation und alle davon erstellten Kopien sowie sonstige in Ihrem
Besitz befindliche vertrauliche Informationen unverzüglich an AGFA zurücksenden. Sie sind verpflichtet,
AGFA eine entsprechende, von einem leitenden Mitarbeiter unterzeichnete Bestätigung vorzulegen. Die
Kündigung oder der Ablauf des Vertrages wirkt sich nicht auf die Bestimmungen aus, die sich auf die
Behandlung von vertraulichen Informationen, die Zahlung von fälligen Beträgen oder die Haftungsbe-
schränkung oder den Haftungsausschluss von AGFA beziehen; diese Bestimmungen bleiben auch nach
Kündigung dieses Vertrages weiterhin wirksam.
10.4
NICHTABTRETUNG: Weder dieser Vertrag noch die nach diesem Vertrag gewährten Rechte dürfen ganz
oder teilweise, freiwillig oder kraft Gesetzes, einschließlich der Veräußerung von Vermögensgegen-
ständen, Fusion oder Zusammenlegung, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von AGFA abgetreten
oder anderweitig übertragen werden, wobei AGFA seine Zustimmung nicht unangemessen versagen oder
hinauszögern darf. Vorbehaltlich der vorgenannten Bestimmung ist der vorliegende Vertrag verbindlich
und kommt beiden Parteien und ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern zugute.
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:Apogee Impose Handbuch