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HNF-NICOLAI CD2 Cargo Originalbetriebsanleitung Seite 38

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10.
Entsorgung
Das Fahrzeug gilt als Elektrogerät und darf daher nicht über den Hausmüll
entsorgt werden. Bitte führen Sie das Fahrzeug am Ende seiner Lebens-
dauer einer örtlichen Sammelstelle zu. Bitte informieren Sie sich vor der
Abgabe über die Annahmebedingungen der Sammelstelle.
Vermeiden Sie Vermüllung indem Sie Verpackungsmaterialien sammeln
und nach Sorten trennen. Entsorgen Sie diese dann gemäß den örtlichen
Bestimmungen.
Batterien und Akkus dürfen nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt
werden. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus
einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Batterien und Akkus können unentgeltlich bei einer Sammelstelle Ihrer
Gemeinde/Ihres Stadtteils oder im Handel abgegeben werden, damit sie
einer umweltschonenden Entsorgung sowie einer Wiedergewinnung von
wertvollen Rohstoffen zugeführt werden können. Bei einer unsachgemäßen
Entsorgung können giftige Inhaltsstoffe in die Umwelt gelangen, die
gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen
haben.
In Elektrogeräten enthaltene Batterien und Akkus müssen nach Möglich-
keit getrennt von ihnen entsorgt werden. Geben Sie Batterien und Akkus
nur in entladenem Zustand ab.
Verwenden Sie wenn möglich wiederaufladbare Batterien anstelle von Ein-
wegbatterien. Kleben Sie vor der Entsorgung die Pole der Batterie ab, um
einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Ein Kurzschluss kann zu einem
Brand oder einer Explosion führen.
Batterien mit erhöhtem Schadstoffgehalt sind zudem mit den folgenden
Zeichen gekennzeichnet: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei
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Dieses Symbol auf der Batterie weist darauf hin, dass diese
gemäß Batterien-Richtlinie (2006/66/EG) und nationalen
Gesetzen zur Umsetzung dieser Richtlinien nicht über den
Hausmüll entsorgt werden darf.

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