8.
Sachmängelhaftung
Gesetzlich ist eine 24-monatige Sachmängelhaftung festgelegt, die mit dem Tag des
Kaufs beginnt.
Für die Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung ist die Originalrechnung
vorzulegen.
Sie haben Anspruch auf die Gewährleistung unter folgenden Voraussetzungen:
•
Es liegt ein Herstellungs-, Material- oder Informationsfehler vor.
•
Der reklamierte Schaden lag schon zum Zeitpunkt der Übergabe vor.
•
Die Veränderung des Produkts erfolgte nicht durch funktionsbedingten
Verschleiß oder Alterung.
•
Der Schaden entstand nicht ursächlich durch die Verletzung des bestim-
mungsgemäßen Gebrauchs.
•
Akku: Dieser weist innerhalb von zwei Jahren (ab Kaufdatum) und maximal
500 Ladezyklen eine Restkapazität von weniger als 60% der Nominalkapazität
auf.
Ein Ladezyklus ist dabei das vollständige Aufladen des Akkus mit einer
Einzelladung oder mehreren Teilladungen (z. B. zwei halben Ladungen).
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
•
Alle Verschleißteile gemäß der Verschleißteil-Liste, sofern es sich nicht um
Produktions- oder Materialfehler handelt
•
Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden
sind
•
Schäden, die durch Nichtbeachtung des im Kapitel "Instandhaltung"
beschriebenen Vorgehens entstanden sind
•
Schäden, die durch unsachgemäße Reparaturwerkzeuge und mangelhafte
Pflege entstanden sind
•
Schäden, die durch den Einsatz von Gebrauchtteilen entstanden sind
•
Schäden, die durch den nachträglichen Anbau von nicht serienmäßi-
gen Ausstattungen und durch technische Veränderungen entstanden sind
36