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SKF LINCOLN P502 Montageanleitung Seite 4

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Beschreibung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäß 2006/42/EG, Anhang I, die zur Anwendung kommen und ein-
gehalten wurden. Alle hier nicht aufgeführten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sind für dieses Produkt nicht relevant.
Nr.:
Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderung
1.1.1
Begriffsbestimmungen
1.1.2
Grundsätze für die Integration der Sicherheit
1.1.3
Materialien und Produkte
Zu 1.1.3 Nicht vollständig erfüllt: Gefährdungen durch den eingesetzten Schmierstoff sind durch den Betreiber anhand des Sicherheitsdatenblattes (SDS)
zu bewerten und ggf. Schutzmaßnahmen zu treffen.
1.1.5
Konstruktion der Maschine im Hinblick auf die Handhabung
1.1.6
Ergonomie
Zu 1.1.6 Nicht vollständig erfüllt: Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Pumpe so in die übergeordnete Maschine integriert wird, dass die Bedienung
und Befüllung der Pumpe ergonomisch möglich ist.
1.2
Steuerungen und Befehlseinrichtungen
1.2.1
Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen
1.2.3
Ingangsetzen
1.2.6
Störung der Energieversorgung
1.3
Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen
1.3.1
Risiko des Verlusts der Standsicherheit
1.3.2
Bruchrisiko beim Betrieb
Zu 1.3.2 Nicht vollständig erfüllt: Der Betreiber muss das Schmiersystem gegen zu hohen Druck absichern. Hierzu ist an jedem Pumpenelement ein
Druckbegrenzungsventil mit max. 350 bar Öffnungsdruck vorzusehen.
1.3.4
Risiken durch Oberflächen, Kanten und Ecken
1.3.7
Risiken durch bewegliche Teile
1.3.9
Risiko unkontrollierter Bewegungen
1.5
Risiken durch sonstige Gefährdungen
1.5.1
Elektrische Energieversorgung
1.5.6
Brand
Zu 1.5.6 Nicht vollständig erfüllt: Bei Pumpen ohne Steuerung muss der Betreiber durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die relative Einschalt-
dauer (siehe Technische Daten) eingehalten werden. Ansonsten kann es zur unzulässig hohen Wärmeentwicklung des Motors kommen.
4
Anlage zur Einbauerklärung gemäß 2006/42/EG, Anhang II, Nr. 1 B
Zutreffend:
Erfüllt:
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