Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
ASIEN/PAZIFIK
AUSTRALIEN: IBM Garantie für Maschinen: Dieser Abschnitt wird wie folgt
ergänzt:
Die in diesem Abschnitt beschriebenen Garantieleistungen werden zusätzlich
zu den sonstigen Ansprüchen gewährt, die aus dem "Trade Practices Act 1974"
oder der Rechtsprechung hergeleitet werden können, und sind nur insoweit
eingeschränkt, als die entsprechende Rechtsprechung zulässt.
Umfang der Garantieleistungen: Der erste und der zweite Satz dieses
Abschnitts werden wie folgt ersetzt:
Der Umfang der Garantieleistungen umfasst nicht die Reparatur oder den
Ersatz der Maschine, wenn Schäden verursacht wurden durch: unsachgemäße
Benutzung, Unfall, Maschinenänderung, unzureichende physikalische
Umgebungseinflüsse, Betrieb in einer anderen als der angegebenen
Anwendungsumgebung, nicht fachgerechte Wartung oder durch Fehler, die
durch Maschinen verursacht wurden, für die die IBM nicht verantwortlich
zeichnet.
Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Wenn die IBM aufgrund der Anwendung des "Trade Practices Act 1974" die
Garantieverpflichtungen nicht erfüllt, ist die Haftung der IBM auf die Repara-
tur oder den Ersatz der Maschine oder die Ersatzlieferung mit einer gleichwer-
tigen Maschine begrenzt. Wenn die Maschine normalerweise für persönliche,
Haushalts- oder Konsumzwecke benutzt wird oder die Voraussetzung oder
Garantie zur Verschaffung des Eigentums oder das Recht zum Verkauf betrof-
fen sind, finden die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts keine Anwen-
dung.
VOLKSREPUBLIK CHINA: Geltendes Recht: Dieser Abschnitt wird wie folgt
ergänzt:
Diese Garantiebedingungen unterliegen den Gesetzen des Staates New York.
INDIEN: Haftungsbeschränkung: Die Absätze 1 und 2 dieses Abschnitts wer-
den wie folgt ersetzt:
1. IBM haftet für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schä-
den an Immobilien und nicht immateriellen beweglichen Sachen nur bei
Fahrlässigkeit der IBM.
2. IBM haftet für sonstige tatsächliche Schäden, die durch Nichterfüllung von
Lieferungen oder Leistungen hinsichtlich der Garantiebedingungen entstan-
den sind, höchstens bis zu dem Betrag, den Sie für die Maschine bezahlt
haben, die Gegenstand des Anspruchs ist.
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