die Anwendung von Paragraph 595 (1) Ziffer 7 des Codes. IBM kann jedoch
veranlassen, dass die Verfahren vor einem zuständigen Gericht im Land der
Installation verhandelt werden.
In Estland, Lettland und Litauen werden sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die
sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, in einem Schieds-
spruchverfahren beigelegt, das in Helsinki, Finnland, gemäß den geltenden
Schiedsspruchgesetzen Finnlands stattfindet. Jede Partei ernennt einen Schieds-
richter. Die Schiedsrichter bestimmen dann gemeinsam den Vorsitzenden. Kön-
nen sich die Schiedsrichter nicht auf einen Vorsitzenden einigen, wird dieser
von der zentralen Handelskammer (Central Chamber of Commerce) in Hel-
sinki ernannt.
EUROPÄISCHE UNION (EU)
DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN FÜR ALLE EU-LÄNDER:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden
nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgü-
tern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen in dieser Gewährleis-
tung nicht betroffen.
Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Um Gewährleistungsservice von IBM in EU-Ländern zu erhalten, rufen Sie die
für das jeweilige Land in Teil 3 - Gewährleistungsinformationen angegebene
Telefonnummer an.
Sie können auch über die folgende Adresse mit IBM Kontakt aufnehmen:
IBM Warranty & Service Quality Dept.
PO Box 30
Spango Valley
Greenock
Scotland PA16 0AH
ÖSTERREICH, DÄNEMARK, FINNLAND, GRIECHENLAND, ITALIEN,
NIEDERLANDE, NORWEGEN, PORTUGAL, SPANIEN, SCHWEDEN UND
SCHWEIZ
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den
folgenden Text vollständig ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen
gelten:
1. Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung
der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser
Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt
auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und
direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden
von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag ent-
spricht hierbei den von Ihnen für die Maschine bezahlten Gebühren. Im
Rahmen dieser Haftungsbegrenzung umfasst der Terminus "Maschine" den
Anhang B. IBM Erklärung über begrenzte Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002
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