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Gema OptiFlex Pro L Betriebsanleitung Und Ersatzteilliste Seite 13

Handbeschichtungsgerät

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OptiFlex Pro L
Rev. 00 04/19
Allgemeine Gefahren
Die Inbetriebnahme ist solange untersagt, bis das Produkt entsprechend
der EU-Maschinenrichtlinie aufgestellt und verkabelt ist.
Eigenmächtige Veränderungen am Produkt schliessen eine Haftung des
Herstellers für daraus resultierende Schäden oder Unfällen aus.
Das Unternehmen muss sicherstellen, dass alle Anwender über
entsprechende fachliche Kenntnisse im Umgang mit der
Pulversprüheinrichtung und deren Gefahrenquellen verfügen.
Es ist jede Arbeitsweise zu unterlassen, die die technische Sicherheit an
der Pulversprüheinrichtung beeinträchtigt.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit benützen Sie nur Zubehör und
Zusatzgeräte, die in der Betriebsanleitung angegeben werden. Der
Gebrauch anderer Einzelteile kann eine Verletzungsgefahr bergen.
Verwenden Sie nur Gema-Original-Ersatzteile!
Reparaturen dürfen nur durch einen Fachmann oder durch autorisierte
Gema-Reparaturstellen vorgenommen werden. Eigenmächtige,
unbefugte Eingriffe können zu Körperverletzungen und Sachschäden
führen, und die Gewährleistung durch Gema Switzerland GmbH erlischt.
Elektrische Gefahren
Die Verbindungskabel zwischen der Steuerung und der Sprühpistole
müssen so verlegt werden, dass sie während des Betriebs nicht
beschädigt werden können. Beachten Sie die Sicherheitsvorschriften
der örtlichen Gesetzgebung!
Die Steckverbindungen zwischen der Pulversprüheinrichtung und dem
Netz dürfen nur bei ausgeschalteter Spannungsversorgung entfernt
werden.
Alle Wartungstätigkeiten müssen unbedingt bei abgeschalteter
Pulversprüheinrichtung ausgeführt werden.
Das Produkt darf sich erst einschalten lassen, wenn die Kabine in
Betrieb ist. Setzt die Kabine aus, muss auch das Produkt ausschalten.
Explosionsgefahr
Die Steuergeräte der Sprühpistolen dürfen in Zone 22 aufgestellt und
betrieben werden. Sprühpistolen sind für die Zone 21 zugelassen.
Nur Original-Gema-Ersatzteile bieten Gewähr, dass der EX- Schutz
erhalten bleibt. Bei Schäden durch Verwendung von Fremdteilen entfällt
jeglicher Anspruch auf Garantie oder Schadenersatz!
Bedingungen, die zu gefährlichen Staubkonzentration in
Pulversprühkabinen oder an Pulversprühständen führen können, sind
zu vermeiden. Es muss ausreichend technische Lüftung vorhanden
sein, damit eine Staubkonzentration von 50% der unteren
Explosionsgrenze (UEG = max. zulässige Pulver/Luft Konzentration) im
Durchschnitt nicht überschritten wird. Ist die UEG nicht bekannt, so ist
von einem Wert von 10 g/m³ auszugehen (siehe EN 50177).
Jegliche eigenmächtigen Umbauten und Veränderungen an der
Pulversprüheinrichtung sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Es dürfen keine Sicherheitseinrichtungen demontiert oder ausser
Betrieb gesetzt werden.
Die durch den Betreiber zu erstellende Betriebs- und
Arbeitsanweisungen sind in verständlicher Form und in der Sprache der
Beschäftigten abzufassen und an geeigneter Stelle anzubringen.
Sicherheit  13

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