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Mercury 110 Jet OptiMax Handbuch Seite 29

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Kennen und achten Sie alle Schifffahrtsregeln und -gesetze. Bootsführer sollten einen Kurs über
Bootssicherheit abgeben. Kurse werden in den USA von folgenden Stellen angeboten: 1) U.S. Coast Guard
Auxiliary (Unterabteilung der US Küstenwache), 2) Power Squadron, 3) Rotes Kreuz und 4) staatliche oder
lokale Wasserschutzpolizei. Anfragen richten Sie bitte an: Boating Hotline unter 1-800-368-5647 oder Boat
U.S. Foundation unter 1-800-336-BOAT (1-800-336-2628).
Sicherstellen, dass alle Bootsinsassen ordnungsgemäß auf einem Sitzplatz sitzen. Insassen dürfen nicht auf
nicht für diesen Zweck vorgesehenen Plätzen sitzen. Dies umfasst Sitzlehnen, Schandecks, Spiegelplatte,
Bug, Decks, erhöhte Anglersitze und alle drehbaren Anglersitze sowie überall dort, wo plötzliche, unerwartete
Beschleunigung, plötzliches Stoppen, unerwarteter Verlust über die Kontrolle des Boots oder eine plötzliche
Bewegung des Boots einen Sturz im Boot oder über Bord verursachen könnte.
Drogen- oder Alkoholkonsum am Steuer ist gesetzlich verboten. Alkohol und Drogen beeinträchtigen das
Urteils- und Reaktionsvermögen.
Andere Personen mit der Bootsführung vertraut machen. Mindestens eine Person an Bord mit den
Grundlagen für den Start und Betrieb des Jet-Antriebs und dem Umgang mit dem Boot vertraut machen. Dies
ist nützlich, falls der Fahrer betriebsunfähig wird oder über Bord fällt.
Einsteigen von Passagieren. Wenn Passagiere ein- oder aussteigen oder sich in der Nähe des Bootshecks
befinden, muss immer der Motor abgestellt werden. Es reicht nicht aus, den Außenborder nur in Neutral zu
schalten.
Immer achtsam sein. Der Bootsführer ist gesetzlich dafür verantwortlich, Augen und Ohren offen zu halten,
um mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Der Bootsführer muss insbesondere nach vorne
unbehinderte Sicht haben. Wenn das Boot mit mehr als Leerlaufdrehzahl läuft, dürfen keine Passagiere,
Ladung oder Anglersitze die Sicht des Bootsführers blockieren.
Betrieb in seichten Gewässern vermeiden. Den Jet-Antrieb nicht in sehr seichten Gewässern oder bei großen
Mengen Treibgutes oder Krautes betreiben. Das Boot stets in einer Wassertiefe von mindestens61 bis 91 cm
(2 bis 3 ft.) halten. Lockeres Material wie zum Beispiel Sand, Muscheln, Algen, Gras und Zweige können von
der Pumpe eingezogen werden. Dies blockiert nicht nur den Wasserfluss und verursacht einen Verlust über
die Lenkkontrole, sondern können aus der Rückseite der Pumpe herausgeschleudert werden.
Das Boot kriecht evtl. in Neutralstellung. Wenn der Jet-Antrieb in Neutral gestellt ist, dreht sich der
Antriebsimpeller trotzdem weiter. Obwohl der ziemlich ausbalancierte Ausgleich von Vorwärts- und
Rückwärtsschub die Bewegung des Bootes so gering wie möglich hält, kann das Boot langsam nach vorne
oder hinten fahren. Dies ist normal bei einem Boot mit direktem Jet-Antrieb. Der Bootsführer sollte sich
dessen bewusst sein und bei laufendem Motor immer achtsam sein.
Niemals mit dem Boot direkt hinter einem Wasserskifahrer herfahren, da dieser stürzen könnte. Wenn Sie
zum Beispiel mit Ihrem Boot40 km/h (25 MPH) fahren, holen Sie einen gestürzten Wasserskifahrer, der
sich61 m (200 ft.) vor Ihrem Boot befindet, innerhalb von 5 Sekunden ein.
Auf gefallene Wasserskifahrer achten. Wenn das Boot zum Wasserskifahren oder für ähnliche Aktivitäten
genutzt wird, muss das Boot so zu gestürzten oder im Wasser liegenden Personen zurückfahren, dass diese
sich immer auf der Fahrerseite befinden. Der Bootsführer muss gestürzte Skifahrer stets im Auge behalten
und darf niemals rückwärts zu einer Person im Wasser fahren.
Unfälle melden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Bootsführer einen Bootsunfallbericht bei der örtlichen
Wasserschutzpolizei einreichen, wenn ihr Boot an bestimmten Arten von Unfällen beteiligt war. Ein
Bootsunfall muss gemeldet werden, wenn (1) ein Todesfall vorliegt oder vermutet wird, (2) eine Verletzung
zugefügt wurde, die nicht mit Erster Hilfe behandelt werden kann, (3) ein Schaden an Booten oder anderem
Eigentum entsteht, der $500,00 übersteigt oder (4) das Boot verloren ist. Weitere Unterstützung von der
örtlichen Wasserschutzpolizei erbitten.
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