Wartung WSC 304 01
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Die Geräte der Rauch- und Wärmeabzugsanlage müssen mindestens einmal jährlich vom Hersteller oder einem
autorisierten Fachbetrieb geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden.
Bei reinen Lüftungszentralen ist dieses ebenfalls zu empfehlen.
Die Geräte der RWA-Anlage von Verunreinigungen befreien. Befestigungs- und Klemmschrauben auf festen Sitz
prüfen.
Die komplette Anlage durch einen Probelauf (siehe Kapitel Inbetriebnahme und Probelauf) testen.
Defekte Geräte dürfen nur in unserem Werk instand gesetzt werden. Es sind nur Originalersatzteile einzusetzen.
Die Betriebsbereitschaft ist regelmäßig zu prüfen.
Empfehlenswert ist hierfür ein Wartungsvertrag mit dem Hersteller oder einem autorisierten Fachbetrieb.
Alle serienmäßig mit der RWA-Steuerzentrale gelieferten Akku's bedürfen einer regelmäßigen Kontrolle.
Im Rahmen der Wartung sind diese nach der vorgeschriebenen Betriebszeit von 4 Jahren auszutauschen.
Gesetze zur Entsorgung von Gefahrstoffen (z.B. Akku's) beachten.
RWA-Zentrale Typ: WSC 304 01
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