Wartung WSC 316 61
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Die Geräte der Rauch- und Wärmeabzugsanlage müssen mindestens einmal jährlich von einem anerkannten
Errichter geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden.
Die Wartung und Überprüfung der Anlage ist durch eine Prüfplakette an der RWA-Zentrale und im
Betriebsbuch zu dokumentieren.
Die Geräte der RWA-Anlage von Verunreinigungen befreien. Befestigungs- und Klemmschrauben auf festen
Sitz prüfen.
Die komplette Anlage durch einen Probelauf (siehe Kapitel Inbetriebnahme und Probelauf) testen.
Defekte Geräte dürfen nur in unserem Werk instand gesetzt werden. Es sind nur Originalersatzteile
einzusetzen.
Die Betriebsbereitschaft ist regelmäßig zu prüfen.
Empfehlenswert ist hierfür ein Wartungsvertrag mit dem Hersteller oder einem anerkannten Errichter.
Alle serienmäßig mit der RWA-Steuerzentrale gelieferten Akku's bedürfen einer regelmäßigen Kontrolle im
Rahmen der Wartung sind diese nach der vorgeschriebenen Betriebszeit von 4 Jahren auszutauschen.
Gesetze zur Entsorgung von Gefahrstoffen (z.B. Akku's) beachten.
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