aks-B4 XL
7
Inbetriebnahme
Vor der Inbetriebnahme und nach jedem erneuten Aufbau des Pflegebettes ist der sichere Zustand
des Pflegebettes anhand der Wartungsangaben im Kapitel 19 Wartung festzustellen.
Dazu Prüfung nach EN 62353 durchzuführen, um eventuelle Schäden oder Mängel, die während
der Lagerung, während des Transportes oder bei der Aufstellung am Betriebsort entstanden sind,
festzustellen.
Bei dem Positionieren des Pflegebettes ist auf genügend Bewegungsfreiheit zu anderen
Gegenständen, wie z.B. Wand, Fensterbank und Steckdosen oder auch Deckenleuchte zu achten.
Das Pflegebett darf nur an ein Stromnetz mit 230 Volt Wechselspannung angeschlossen werden. Beim
Anschluss des Pflegebettes ist die Netzanschlussleitung so zu verlegen, dass sie nicht beim Betrieb
des Pflegebettes gezerrt, überfahren oder durch bewegliche Teile gefährdet werden kann. Achten Sie
außerdem darauf, dass das Steckernetzteil immer zugänglich sein muss, um im Notfall das Pflegebett
vom Stromnetz trennen zu können.
Hinweis:
Für den Betreiber von Medizinprodukten ist unter anderem die Medizinprodukte-Betreiberverordnung
(MPBetreibV) verbindlich.
Die motorische Verstellung ist nicht für den Dauerbetrieb geeignet!
Die folgende Einschaltdauer darf nicht überschritten werden:
15% bei max. Dauerbetrieb von 2 Minuten; max. 5 Einschaltzyklen pro Minute
Erläuterung:
Nach der maximalen Einschaltdauer von 2 Minuten, muss eine Abkühlphase von mindestens 11
Minuten folgen. In der maximalen Einschaltdauer dürfen dabei höchstens 5 Einschaltungen pro
Minute erfolgen.
Hinweis:
Um einer Überlastung der elektrischen Komponenten entgegenzuwirken, ist die Steuereinheit mit
einer selbstrücksetzenden Sicherung versehen.
Wird die Einschaltdauer überschritten bzw. die Abkühlphase unterschritten, schaltet der
Überlastungsschutz das Antriebssystem automatisch ab. Nach einer entsprechenden Abkühlphase
schaltet der Überlastungsschutz das Antriebssystem selbständig wieder frei. Aus diesem Grund
dürfen zum Verstellen des Pflegebettes nicht mehrere elektrische Funktionen gleichzeitig ausgeführt
werden.
Seite 14