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EINBAU GERÄTE > 105L (2-türig)
Beim Einbau des Gerätes müssen die technischen und administrativen Vorschriften
des Landes, in dem das Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, beachtet werden.
In Deutschland z.B. müssen Gasgeräte, Leitungsverlegung, Gasflaschenauf-
stellung sowie Abnahme und Dichtprüfung dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 für
Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen entsprechen.
3.1
Aufstellung
Die Installation des Gerätes darf nur von einem autorisiertem Fachmann
erfolgen!
Bei der Aufstellung und dem Anschluss des Gerätes sind folgende, dem
neusten Stand der Technik entsprechende, Bestimmungen zu beachten:
Technische Regeln Flüssiggas (TRF 1996)
Technische Regeln DVGW-Arbeitsblatt G607 (DIN EN 1949)
Technische Regeln EN732
Örtliche und baupolizeiliche Bestimmungen
StVZO § 22a
3.1.1
Seitlicher Einbau
siehe 2.1.1 seitlicher Einbau Seite 5
3.1.2
Heckeinbau
siehe 2.1.2 Heckeinbau Seite 5
3.2
Zugdichter Einbau
Kühlgeräte in Wohnwagen, Wohnmobilen oder sonstigen Fahrzeugen müssen zug-
dicht eingebaut sein. Das bedeutet, dass die Verbrennungsluft für den Brenner
nicht aus dem Wohnraum entnommen wird und die Abgase am direkten Eintritt
in den Wohnraum gehindert werden (G 607 bzw. DIN EN 1949).
In der Nische werden zum Beispiel Anschlagleisten seitlich, unten und oben ange-
bracht und mit einem elastischen Dichtungsstreifen versehen.
Der Raum der sich zwischen Wohnwagenwand und Kühlschrank befindet ist nun
gegenüber dem Wohnbereich abgedichtet. Dadurch können keine Abgase in den
Wohnbereich eindringen. Es ist beim zugdichten Einbau nicht erforderlich eine
spezielle Abgasführung einzusetzen. Die Abgase entweichen durch das obere Gitter
der Be- und Entlüftung ins Freie.
Das Gerät ist grundsätzlich so einzubauen, dass es für Servicearbeiten
jederzeit gut zugänglich ist, leicht aus- und eingebaut werden und ohne
großen Aufwand aus dem Fahrzeug entnommen werden kann.
Bei Kühlschränken >105l darf kein Abgaskamin montiert werden (zu
hohe Wärmeentwicklung)!
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