Feuergefahr!
Durch die beim Schweißen entstehenden hohen Temperaturen, sprühenden Funken,
glühenden Teile und heißen Schlacken können sich Flammen bilden.
•
Auf Brandherde im Arbeitsbereich achten!
•
Keine leicht entzündbaren Gegenstände, wie z. B. Zündhölzer oder Feuerzeuge mitführen.
•
Geeignete Löschgeräte im Arbeitsbereich zur Verfügung halten!
•
Rückstände brennbarer Stoffe vom Werkstück vor Schweißbeginn gründlich entfernen.
•
Geschweißte Werkstücke erst nach dem Abkühlen weiterverarbeiten. Nicht in Verbindung
mit entflammbarem Material bringen!
Verletzungsgefahr durch Strahlung oder Hitze!
Lichtbogenstrahlung führt zu Schäden an Haut und Augen.
Kontakt mit heißen Werkstücken und Funken führt zu Verbrennungen.
•
Schweißschild bzw. Schweißhelm mit ausreichender Schutzstufe verwenden
(anwendungsabhängig)!
•
Trockene Schutzkleidung (z. B. Schweißschild, Handschuhe, etc.) gemäß den
einschlägigen Vorschriften des entsprechenden Landes tragen!
•
Unbeteiligte Personen durch einen Schweißvorhang oder entsprechende Schutzwand
gegen Strahlung und Blendgefahr schützen!
Unfallgefahr bei Außerachtlassung der Sicherheitshinweise!
Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann lebensgefährlich sein!
•
Sicherheitshinweise dieser Anleitung sorgfältig lesen!
•
Unfallverhütungsvorschriften und länderspezifische Bestimmungen beachten!
•
Personen im Arbeitsbereich auf die Einhaltung der Vorschriften hinweisen!
Elektromagnetische Felder!
Durch die Stromquelle können elektrische oder elektromagnetische Felder entstehen,
die elektronische Anlagen wie EDV-, CNC-Geräte, Telekommunikationsleitungen, Netz-,
Signalleitungen und Herzschrittmacher in ihrer Funktion beeinträchtigen können.
•
Wartungsvorschriften einhalten > siehe Kapitel 6.2!
•
Schweißleitungen vollständig abwickeln!
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Strahlungsempfindliche Geräte oder Einrichtungen entsprechend abschirmen!
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Herzschrittmacher können in ihrer Funktion beeinträchtigt werden (Bei Bedarf ärztlichen
Rat einholen).
Lärmbelastung!
Lärm über 70 dBA kann dauerhafte Schädigung des Gehörs verursachen!
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Geeigneten Gehörschutz tragen!
•
Im Arbeitsbereich befindliche Personen müssen geeigneten Gehörschutz tragen!
Ausgebildetes Personal!
Die Inbetriebnahme ist Personen vorbehalten, die über entsprechende Kenntnisse im Umgang
mit Lichtbogenschweißgeräten verfügen.
Diese Ergänzungsblätter sind ausschließlich in Verbindung mit der entsprechenden
Standardbetriebsanleitung des beschriebenen Produktes gültig! Diese Ergänzungsblätter
erweitern bzw. ersetzen ein oder mehrere, gleichnamige Kapitel der entsprechenden
Standardbeschreibung.
Betriebsanleitungen sämtlicher Systemkomponenten, insbesondere der Sicherheitshinweise
lesen und befolgen!
099-008097-EW500
22.03.2018
Sicherheitsvorschriften
WARNUNG
VORSICHT
Allgemein
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