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Einleitung; Rechtsvorschriften; Empfang Der Maschine; Inbetriebsetzungsanzeige, Erste Überprüfung, Folgende Überprüfungen Und Eigentumswechsel - Airo A12 JRTD Betriebsanleitung Und Wartungsanleitung

Selbstfahrende hubarbeitsbühnen serie a
Inhaltsverzeichnis

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1.

EINLEITUNG

Die vorliegende Betriebs- und Wartungsanleitung gilt allgemein und bezieht sich auf die ganze Palette der auf dem Titelblatt
angeführten Maschinen. Deshalb kann die Beschreibung der Bauteile und Steuerungs- und Sicherheitssysteme Teile betreffen, die
an Ihrer Maschine nicht vorhanden sind, weil sie auf Wunsch geliefert werden oder nicht verfügbar sind. Um stets der technischen
Entwicklung zu folgen, behält sich die Firma AIRO-Tigieffe s.r.l. das Recht vor, jederzeit Änderungen am Produkt und/oder der
Gebrauchsanweisung vorzunehmen, ohne zur Aktualisierung der bereits zugesandten Einheiten verpflichtet zu sein.

Rechtsvorschriften

1.1.

1.1.1. Empfang der Maschine

Innerhalb der EU (Europäischen Union) bekommen Sie die Maschine mit:
Gebrauchsanweisung in der Sprache Ihres Landes
§
An der Maschine angebrachtem CE-Zeichen
§
CE-Konformitätserklärung
§
Garantieschein
§
Nur für Italien:
§
Vordruck für die Anzeige der Inbetriebsetzung bei ISPESL (obere Anstalt für Vorbeugung und Arbeitssicherheit)
§
Verzeichnis der gebietszuständigen ISPESL-Bezirke
§
Erklärung der erfolgten innerbetrieblichen Abnahme
Wir erinnern Sie daran, dass das Betriebshandbuch wesentlicher Bestandteil der Maschine ist und ein Exemplar davon gemeinsam
mit Kopien der Unterlagen zur Bescheinigung der erfolgten periodischen Überprüfungen an Bord der Plattform in dem
vorgesehenen Behältnis aufzubewahren sind. Wechselt der Eigentümer, muss die Gebrauchsanweisung stets die Maschine
begleiten.
1.1.2. Inbetriebsetzungsanzeige, erste Überprüfung, folgende Überprüfungen und Eigentumswechsel
Die rechtlichen Verpflichtungen des Maschineneigentümers sind je nach Land, in dem die Maschine in Betrieb gesetzt wird,
anders. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich bei den Arbeitssicherheitsbehörden zu informieren. Zur besseren Archivierung der
Unterlagen und Aufzeichnung der Änderungs-/Servicearbeiten ist am Ende dieses Handbuchs ein Teil namens "Prüfbuch"
vorgesehen.
1.1.2.1. Inbetriebsetzungsanzeige und erste Überprüfung
In ITALIEN ist der Besitzer der Hubarbeitsbühne verpflichtet, bei der gebietszuständigen ISPESL die Inbetriebsetzung der
Maschine zu melden und diese den obligatorischen periodische Überprüfungen zu unterziehen. Die erste dieser Überprüfungen
wird von ISPESL vorgenommen und die folgenden von den gebietszuständigen Überwachungsorganen ASL/USL (örtliche
Gesundheitsbehörde) oder ARPA (regionale Agentur für Vorbeugung und Umwelt). Die Überprüfungen sind zahlungspflichtig und
die Kosten dafür gehen zu Lasten des Maschinenbesitzers. Die gebietszuständigen Überwachungsorgane ASL/USL oder ARPA
und ISPESL können sich zur Durchführung der Überprüfungen der Unterstützung befähigter öffentlicher oder privater
Einrichtungen bedienen. Die befähigten privaten Einrichtungen erwerben den Rang von Beauftragten des öffentlichen Dienstes und
sind direkt der öffentlichen Struktur gegenüber verantwortlich, die Inhaberin des Amts ist.
Für die Inbetriebsetzungsanzeige in Italien per Einschreiben mit Empfangsbestätigung das Formular zusenden, das gelegentlich
der Maschinenlieferung gemeinsam mit den anderen Unterlagen ausgehändigt wurde.
ISPESL wird eine Registriernummer erteilen und gelegentlich der ersten Überprüfung das "Kontrollheft" ausfüllen und ausstellen
und darin nur die an der bereits in Betrieb gesetzten Maschine erfassbaren oder aus dem Betriebshandbuch entnehmbaren Daten
eintragen. Danach wird ISPESL eine Ausfertigung des Heftes an die gebietszuständigen Überwachungsorgane (ASL/USL oder
ARPA) senden, die die folgenden obligatorischen periodischen (jährlichen) Überprüfungen durchführen werden.
Betriebs- und Wartungsanleitung - Serie A12 JRTD A15 JRTD
S. 6

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Diese Anleitung auch für:

A15 jrtd

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