Einleitung
Sehr geehrter Kunde!
Die vorliegende Betriebsanleitung soll Ihnen erleichtern,
Ihre Maschine kennen zu lernen und informiert Sie
in übersichtlicher Form über die sichere wie auch
ordnungsgemäße Handhabung, Pflege und Wartung.
Nehmen Sie sich daher etwas Zeit, die Anleitung zu lesen.
Diese Betriebsanleitung ist ein Teil der Maschine. Sie
muss während der gesamten Lebensdauer der Maschine
an einem geeigneten Ort aufbewahrt werden und für
dasPersonal jederzeit zugänglich sein. Anweisungen
aufgrund bestehender nationaler Vorschriften zur
Unfallverhütung, Straßenverkehrsordnung und zum
Umweltschutz sind zu ergänzen.
Alle Personen, die mit dem Betrieb, der Wartung oder
dem Transport der Maschine beauftragt sind, müssen
diese Anleitung, insbesondere die Sicherheitshinweise,
vor Beginn der Arbeiten gelesen und verstanden
haben. Wird diese Anleitung nicht beachtet, verfällt der
Garantieanspruch.
Sollten Sie Fragen hinsichtlich des Inhalts dieser
Betriebsanleitung oder darüberhinausgehende Fragen zu
dieser Maschine haben, kontaktieren Sie ihren Händler.
Durch die rechtzeitige und gewissenhafte Pflege und
Wartung nach den festgelegten Wartungsintervallen
sichern Sie die Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie
die Zuverlässigkeit Ihrer Maschine.
Verwenden Sie ausschließlich Original Pöttinger- oder
durch Pöttinger freigegebene Ersatzteile und Zubehör.
Für diese Teile wurden Zuverlässigkeit, Sicherheit und
Eignung speziell für Maschinen von Pöttinger festgestellt.
Wenn Sie nicht freigegebene Teile verwenden, verlieren
Sie den Garantie- und Gewährleistungsanspruch. Um die
Leistungsfähigkeit der Maschine langfristig zu erhalten,
ist der Einsatz von Originalteilen auch nach Ablauf der
Garantiezeit empfehlenswert.
Das Produkthaftungsgesetz verpflichtet den Hersteller
wie auch den Händler beim Verkauf von Maschinen eine
Anleitung zu übergeben und den Kunden an der Maschine
unter Hinweis auf die Sicherheits-, Bedienungs- und
Wartungsvorschriften einzuschulen. Für den Nachweis,
dass die Maschine und die Anleitung ordnungsgemäß
übergeben worden sind, ist eine Bestätigung in Form einer
Übergabeerklärung erforderlich. Die Übergabeerklärung
wurde der Maschine bei der Auslieferung beigelegt.
Im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist jeder
Selbstständige und Landwirt ein Unternehmer.
Unternehmerische Sachschäden im Sinne des
Produkthaftungsgesetzes sind deshalb von einer Haftung
durch Pöttinger ausgeschlossen. Als Sachschaden im Sinne
des Produkthaftungsgesetzes gilt Schaden, der durch eine
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Maschine entsteht, nicht aber an dieser.
Die Betriebsanleitung ist Teil der Maschine. Übergeben
Sie diese daher bei der Weitergabe der Maschine auch
an den neuen Besitzer. Schulen Sie ihn ein und weisen
Sie ihn auf die genannten Vorschriften hin.
Viel Erfolg wünscht Ihnen Ihr Pöttinger Service-Team.
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