10 REGELMÄSSIGE KONTROLLEN UND INBETRIEBNAHME VON DRUCKGERÄTEN
Die Einheiten gehören zur Kategorie II→III der durch die EG-Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU festgelegten
Klassifizierung (PED). Für Kühlgeräte, die dieser Kategorie angehören, sehen einige örtliche Vorschriften regelmäßige
Kontrollen seitens eines zugelassenen Prüfers vor. Prüfen Sie bitte die örtliche Gesetzeslage.
D–EIMAC01905-23_01DE - 52/55