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TapFlo TE50 Betriebsanleitung Seite 43

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7.
GEWÄHRLEISTUNG
b.2.) Reparaturen die durch ungeschultes Personal durchgeführt wurden oder den
Gebrauch von nicht originalen Teilen der Firma Tapflo.
b.3.) Unfälle oder jedwede Vorfälle die außerhalb des Einflusses von Tapflo AB liegen,
einschließlich aber nicht begrenzt auf höhere Gewalt, wie Blitzschlag, Hochwasser,
Feuer, Erdbeben, Unruhen etc.;
4
Die Gewährleistung umfasst den Austausch oder die Reparatur der Teile, die eindeutig
fehlerhaft in Werkstoff, Konstruktion oder Montage sind, durch kostenfreie Lieferung
neuer oder instandgesetzter Teile durch Tapflo AB. Teile, die einem natürlichen
Verschleiß unterliegen, sind von jedweder Gewährleistung ausgeschlossen. Tapflo AB
entscheidet, ob das betreffende Teil ersetzt oder repariert wird.
5
Die Gewährleistung auf die Produkte gilt für den gesetzlichen Zeitraum ab Lieferung
unter der Voraussetzung, dass eine Reklamation der betroffenen Teile innerhalb von 8
Tagen nach Feststellung des Schadens in schriftlicher Form bei uns eingehen.
6
Reparatur oder Austausch entsprechend dieser Gewährleistung bedingen keine
Verlängerung des Gewährleistungszeitraumes oder einen Neubeginn desselbigen.
Reparatur oder Austausch von Teilen, die unter die Gewährleistungsregelung fallen,
können durch aufgearbeitete oder ähnliche Teile erfolgen, welche die Funktion erfüllen.
Reparatur oder Austausch von Teilen sowie sorgfältige Prüfung der bemängelten
Produkte dürfen ausschließlich durch qualifiziertes Personal nach ausdrücklicher
Genehmigung durch Tapflo AB durchgeführt werden. Ausgetauschte Teile gehen in den
Besitz der Tapflo AB über.
7 Die Produkte wurden in Übereinstimmung mit den EG-Richtlinien gefertigt und geprüft.
Prüfungen und Tests durch fremde Organisationen gehen zu Lasten des Käufers. Die
Produkte gelten nicht als fehlerhaft in Werkstoff, Konstruktion oder Fertigung wenn sie
geändert oder angepasst werden müssen, um nationale oder lokale technische oder
sicherheitsrelevante Standards zu erfüllen, sofern dies bei der Fertigung nicht bekannt
war. Diese Gewährleistung umfasst keine Erstattung für solche Anpassungen oder
Änderungen oder Versuche, diese durchzuführen, unabhängig ob diese erfolgreich sind,
oder Schäden die durch solche Maßnahmen verursacht sind sowie sämtliche
Veränderung am Produkt gegenüber der spezifizierten Ausführung.
8 Installationen, einschließlich elektrischer oder anderer Anschlüsse, die für den Gebrauch
der Produkte erforderlich sind, gehen zu Lasten des Käufers.
9 Tapflo AB kann nicht haftbar gemacht werden für jedwede Schäden, die dem Kunden
oder Dritten entstehen durch die Nichtnutzbarkeit des Produktes. Dies umfasst Haftung,
Nebenkosten, Folgekosten, resultierende Schäden, Gewinnausfall, Schäden die sich
aus Verletzung Paragraph 3 ergeben.
Unter Berücksichtigung des oben genannten ist die Haftung gegenüber dem Kunden oder
Dritten auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für das Produkt entrichtet hat, das den
Schaden verursacht hat.
Betriebsanleitung Tapflo TE-Reihe 01/20
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