6 Installation
6.5.2
Leitungslängen
6.5.3
Zugentlastungen
Abb.14
Zugentlastungen
1
2
6.5.4
Leitungsersatz
6.5.5
Berührungsschutz
6.5.6
Umwälzpumpen
6.5.7
Gerätesicherungen
40
BGB 50 – 110 i
Bus-/Fühlerleitungen führen keine Netzspannung, sondern
Schutzkleinspannung. Sie dürfen nicht parallel mit Netzleitungen geführt
werden (Störsignale). Andernfalls sind abgeschirmte Leitungen zu
verlegen.
Zulässige Leitungslängen:
Leitungstypen: z.B. LIYY oder LiYCY 2 x 0,8
Alle elektr. Leitungen sind in den Zugentlastungen des Schaltfeldes
festzusetzen und entsprechend dem Schaltplan anzuschließen.
2
3
RA-0000064
Alle Anschlussleitungen außer der Netzanschlussleitung sind bei
Austausch durch BRÖTJE-Spezialleitungen zu ersetzen. Bei Ersatz der
Netzanschlussleitung sind nur Leitungen der Typen H05VV-F 3 x 1 mm
oder 3 x 1,5 mm
Die zulässige Strombelastung je Pumpenausgang beträgt I
Gerätesicherung in der Steuer- und Regelzentrale ISR:
Stromschlaggefahr!
Lebensgefahr! Gefahr für Leib und Leben durch elektrischen
Strom! Die Verwendung starrer Leitungen (z.B. NYM) ist aufgrund
der Gefahr von Kabelbrüchen nicht zulässig! Es sind nur flexible
Leitungen zu verwenden, für Netzspannung führende Leitungen
z.B. H05VV-F und für Fühler-/Busleitungen z.B. LIYY.
Cu-Leitung bis 20 m: 0,8 mm
Cu-Leitung bis 80 m: 1 mm
Cu-Leitung bis 120m: 1,5 mm
Weitere Informationen siehe
Schaltplan, Seite 15
2
zu verwenden.
Stromschlaggefahr!
Lebensgefahr durch fehlenden Berührungsschutz!
Um Berührungsschutz sicherzustellen, sind alle zu
verschraubenden Teile des Kessels, insbesondere
Verkleidungsteile, nach Abschluss von Arbeiten wieder
ordnungsgemäß zu verschrauben!
2
2
2
7703198 - 05 - 16072021
2
= 1A.
N max