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Eindichten Und Befüllen Der Anlage; Gasanschluss; Gasstrecke Entlüften; Abgas-/Zuluftführung - BROTJE BGB 50 i Installationshandbuch

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Inhaltsverzeichnis

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6.2.5
Eindichten und Befüllen der Anlage
6.3

Gasanschluss

6.3.1
Gasanschluss
6.3.2
Gasstrecke entlüften
6.4
Abgas-/Zuluftführung
6.4.1

Systemzertifizierung

7703198 - 05 - 16072021
Besteht unterhalb des Kondenswasserabflusses keine
Einleitungsmöglichkeit wird die BRÖTJE-Neutralisations- und Hebeanlage
empfohlen.
Vorsicht!
Gefahr der Beschädigung des Gerätes!
Der Kondenswasserschlauch muss mit einem gleichmäßigem
Gefälle zu dem Trichter verlegt sein (mindestens 3 cm/m).
Waagerechte Streckenverläufe sind zu vermeiden.
Der Schlauch darf keine siphonartige Krümmung aufweisen
(Doppelsiphon!).
Vor der Inbetriebnahme den Kondenswasserabfluss im BGB mit
Wasser füllen. Hierzu vor der Montage des Abgasrohres 0,25 l
Wasser in den Abgasstutzen füllen.
1. Die Heizungsanlage über den Rücklauf des BGB befüllen (siehe
Verweis unten)!
2. Die Dichtheit prüfen (max. Betriebsdruck siehe Verweis unten).
Weitere Informationen siehe
Technische Daten, Seite 12
Der gasseitige Anschluss darf nur durch einen zugelassenen
Heizungsfachmann erfolgen. Für die gasseitige Installation und
Einstellung sind die werkseitigen Einstelldaten des Geräte- und
Zusatzschildes mit den örtlichen Versorgungsbedingungen zu vergleichen.
Vor dem BGB ist ein zugelassenes Absperrventil mit
Brandschutzschließarmatur zu installieren.
Bei regional vorkommenden alten Gasleitungen wird der Einbau eines
Gasfilters empfohlen.
Rückstände in Rohren und Rohrverbindungen sind zu entfernen.
Vor Erstinbetriebnahme ist die Gasstrecke zu entlüften.
Hierzu den Messstutzen für den Anschlussdruck öffnen und unter
Beachtung der Sicherheitsvorkehrungen entlüften. Nach dem Entlüften ist
auf Dichtheit des Anschlusses zu achten!
Gefahr!
Lebensgefahr durch Gas!
Vor Inbetriebnahme ist die gesamte Gasleitung, insbesondere
die Verbindungsstellen, auf Dichtheit zu prüfen.
Die Systemzertifizierung entspricht der Gasgeräteverordnung
2016/426/EG, den Regeln des DVGW VP 113 sowie der Norm 15502-1.
Die gemeinsame Zulassung des BRÖTJE-Abgasleitungssystems mit
einem BRÖTJE-Gas-Brennwertgerät ist durch die entsprechende CE-
Produkt-Identnummer dokumentiert. Die CE-Nummer ist in der Tabelle der
technischen Daten angegeben (siehe Verweis).
Eine zusätzliche CE-Zulassung des Abgasleitungssystems ist nicht
erforderlich.
6 Installation
BGB 50 – 110 i
33

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Fehlerbehebung

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Diese Anleitung auch für:

Bgb 70 iBgb 90 iBgb 110 i

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