Brandschutzbestimmungen
Pellets-Lager bis 10.000 Liter / 6,5 Tonnen:
•
Hier sind keine Anforderungen an Wände, Decken
und Türen und keine Nutzungseinschränkungen
vorgeschrieben.
Pellets-Lager über 10.000 Liter / 6,5 Tonnen:
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Wände und Decken REI90 (F90).
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keine Leitungen durch Wände.
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keine andere Nutzung.
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Türen selbstschließend und feuerhemmend EI30
(T30).
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Einblasleitungen für Pellets durch andere Räume
EI90 (F90).
Nennwärmeleistung
50 kW (Feuerstättenaufstellraum):
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Keine Anforderung an den Raum.
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Nicht erlaubt ist die Aufstellung in notwendigen
Treppenräumen,
notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins
Freie und in notwendigen Fluren (Fluchtwegen).
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Raumluftunabhängige Kessel (PelletsUnit und
PelletsCompact 20-32 kW) dürfen in Garagen
aufgestellt
werden
Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz).
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Bis zu 10.000 Liter Pellets dürfen im Aufstellraum
gelagert werden, Abstand der Feuerstätte zum
Brennstofflager 1 m oder Strahlungsblech.
Nennwärmeleistung des Heizkessels größer 50 kW
(Heizraum):
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Lichte
Höhe
minimal
minimal 8 m³.
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Wände und Decken REI90 (F90).
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Türen selbstschließend und in Fluchtrichtung
öffnend und Feuerhemmend EI30 (T30).
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Bis zu 10.000 Liter Pellets dürfen im Heizraum
gelagert werden, Abstand der Feuerstätte zum
Brennstofflager 1 m oder Strahlungsblech.
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Keine andere Nutzung.
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Bei
Pelletsförderschläuchen
außerhalb des Heizraums (Brandabschnitt) sind
bei den Mauerdurchtritten heizraumseitig Brand-
schutzmanschetten zu setzen.
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Lüftungsleitungen durch andere Räume EI90
(F90).
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Feuerlöscher als erste Löschhilfe sind nur für
gewerbliche und öffentliche Gebäude gesetzlich
geregelt.
90
des
Heizkessels
kleiner
in
Räumen
zwischen
(gilt
nicht
für
Baden-
2 m
und Rauminhalt
durch
Räume
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Pelletslager