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eta ePE Montageanleitung Seite 90

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Brandschutzbestimmungen
Pellets-Lager bis 10.000 Liter / 6,5 Tonnen:
Hier sind keine Anforderungen an Wände, Decken
und Türen und keine Nutzungseinschränkungen
vorgeschrieben.
Pellets-Lager über 10.000 Liter / 6,5 Tonnen:
Wände und Decken REI90 (F90).
keine Leitungen durch Wände.
keine andere Nutzung.
Türen selbstschließend und feuerhemmend EI30
(T30).
Einblasleitungen für Pellets durch andere Räume
EI90 (F90).
Nennwärmeleistung
50 kW (Feuerstättenaufstellraum):
Keine Anforderung an den Raum.
Nicht erlaubt ist die Aufstellung in notwendigen
Treppenräumen,
notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins
Freie und in notwendigen Fluren (Fluchtwegen).
Raumluftunabhängige Kessel (PelletsUnit und
PelletsCompact 20-32 kW) dürfen in Garagen
aufgestellt
werden
Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz).
Bis zu 10.000 Liter Pellets dürfen im Aufstellraum
gelagert werden, Abstand der Feuerstätte zum
Brennstofflager 1 m oder Strahlungsblech.
Nennwärmeleistung des Heizkessels größer 50 kW
(Heizraum):
Lichte
Höhe
minimal
minimal 8 m³.
Wände und Decken REI90 (F90).
Türen selbstschließend und in Fluchtrichtung
öffnend und Feuerhemmend EI30 (T30).
Bis zu 10.000 Liter Pellets dürfen im Heizraum
gelagert werden, Abstand der Feuerstätte zum
Brennstofflager 1 m oder Strahlungsblech.
Keine andere Nutzung.
Bei
Pelletsförderschläuchen
außerhalb des Heizraums (Brandabschnitt) sind
bei den Mauerdurchtritten heizraumseitig Brand-
schutzmanschetten zu setzen.
Lüftungsleitungen durch andere Räume EI90
(F90).
Feuerlöscher als erste Löschhilfe sind nur für
gewerbliche und öffentliche Gebäude gesetzlich
geregelt.
90
des
Heizkessels
kleiner
in
Räumen
zwischen
(gilt
nicht
für
Baden-
2 m
und Rauminhalt
durch
Räume
www.eta.co.at
Pelletslager

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