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Verpackung Entsorgen; Garantie Der Kompernaß Handels Gmbh; Garantiebedingungen; Garantiezeit Und Gesetzliche Mängelansprüche - Silvercrest SV 125 C6 Bedienungsanleitung

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Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Verpackung entsorgen

Die Verpackungsmaterialien sind nach umweltverträglichen und entsorgungs-
technischen Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb recyclebar. Entsorgen Sie
nicht mehr benötigte Verpackungs materialien gemäß den örtlich geltenden
Vorschriften.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht. Beachten Sie die Kennzeichnung
auf den verschiedenen Verpackungsmaterialien und trennen Sie diese gegebe-
nenfalls gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung: 1–7:  Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98:  Verbundstoffe.
Garantie der Kompernaß Handels GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum. Im Falle von
Mängeln dieses Produkts stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts gesetz-
liche Rechte zu. Diese gesetzlichen Rechte werden durch unsere im Folgenden
dargestellte Garantie nicht eingeschränkt.

Garantiebedingungen

Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren Sie den Kassenbon
gut auf. Dieser wird als Nachweis für den Kauf benötigt.
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum dieses Produkts ein Material-
oder Fabrikationsfehler auf, wird das Produkt von uns – nach unserer Wahl – für
Sie kostenlos repariert, ersetzt oder der Kaufpreis erstattet. Diese Garantieleis-
tung setzt voraus, dass innerhalb der Dreijahresfrist das defekte Gerät und der
Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt und schriftlich kurz beschrieben wird, worin
der Mangel besteht und wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist, erhalten Sie das reparierte
oder ein neues Produkt zurück. Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert. Dies gilt auch
für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden
und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig.
SV 125 C6
DE │ AT │ CH
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